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Kohlhammer | Service Mediadaten Zeitschriften
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Die Mediadaten unserer Fachzeitschriften.

Die schlaueste Art zu werben: Mit den Fachzeitschriften von Kohlhammer erreichen Sie ein hochgebildetes und zahlungskräftiges Publikum. Und dank der hohen Spezialisierung unserer Periodika immer die richtige Zielgruppe – praktisch ohne Streuverlust.

Von der öffentlichen Verwaltung über die Kirchengeschichte bis zum Brandschutz – unsere Zeitschriften behandeln ein breites Spektrum an Themen und sprechen verschiedenste Fachleute an.

Aber warum schauen Sie nicht selbst rein? Im Folgenden finden Sie die Mediadaten aller Periodika, die derzeit im Kohlhammer Verlag erscheinen.


LISTE ALLER FACHZEITSCHRIFTEN


Mediadaten auf Anfrage

Ihr Ansprechpartner:
Herr Dennis Woehlk | Tel.: +49 (0)711 7863‑7223 | E‑Mail: dennis.woehlk@kohlhammer.de

Der "Beamtenkalender" beinhaltet neben dem Kalendarium Gesetze, Rechtsvorschriften, Tabellen usw. für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Der Schwerpunkt liegt auf landesrechtlichen Bestimmungen Baden-Württemberg. Die Rechtsgrundlagen werden bearbeitet von Helmuth Winter, Regierungsdirektor im Finanzministerium, Stuttgart.

Verbreitungsgebiet: Baden-Württemberg


Ihr Ansprechpartner:
Herr Dennis Woehlk | Tel.: +49 (0)711 7863‑7223 | E‑Mail: dennis.woehlk@kohlhammer.de

BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung ist die älteste und führende überregionale Fachzeitschrift für die Feuerwehrpraxis und richtet sich an Rettungsdienste, Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren und Freiwillige Feuerwehren sowie den betrieblichen Brandschutz.

Sie erreicht in Deutschland alle und im deutschsprachigen Ausland viele Führungskräfte und für die Beschaffung zuständigen Entscheidungsträger. Insgesamt erreicht die Zeitschrift als Pflichtlektüre im Umlauf fast 80.000 Leser.

Mit dem Beihefter Deutsche Feuerwehr-Zeitung ist sie das offizielle Organ des Deutschen Feuerwehrverbandes.



Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Heike Wolf | Tel.: +49 (0)711 7863‑7266 | E‑Mail: heike.wolf@kohlhammer.de

Die Zeitschrift "das Krankenhaus" zählt seit vielen Jahren zu den führenden Fachzeitschriften im Krankenhausbereich.

Sie ist offizielles Organ der Deutschen Krankenhausgesellschaft und damit wie keine andere Fachzeitschrift im Führungsbereich der Krankenhäuser verankert.

Ihre Themen leiten sich direkt aus den Führungsaufgaben der Krankenhausträger und des Krankenhausmanagements ab.



Ihr Ansprechpartner:
Herr Dennis Woehlk | Tel.: +49 (0)711 7863‑7223 | E‑Mail: dennis.woehlk@kohlhammer.de

Der Landkreis ist die unentbehrliche Fachzeitschrift für alle, die sich mit den aktuellen Fragen der kommunalen Selbstverwaltung nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene sowie im politischen Bereich beschäftigen.

 



Ihr Ansprechpartner:
Herr Dennis Woehlk | Tel.: +49 (0)711 7863‑7223  | E‑Mail: dennis.woehlk@kohlhammer.de

DIE GEMEINDE ist in Schleswig-Holstein die einzige kommunalpolitische Monatszeitschrift auf Landesebene und eine wichtige Arbeitsgrundlage in der kommunalen Verwaltung Schleswig-Holsteins.

In Fachaufsätzen werden Themen aus der täglichen Praxis ebenso behandelt wie auch übergeordnete mit bundesweitem Bezug. Der umfangreiche, vorwiegend verwaltungsgerichtlich orientierte Rechtsprechungsteil bietet wichtige Informationen für eine kompetente Kommunalarbeit. Aktuelle Nachrichten sowie Berichte aus dem Landtag runden das redaktionelle Umfeld ab.

 



Ihr Ansprechpartner:
Herr Dennis Woehlk | Tel.: +49 (0)711 7863‑7223 | E‑Mail: dennis.woehlk@kohlhammer.de

Die DÖV ist eine der traditionsreichsten juristischen Zeitschriften der Bundesrepublik Deutschland.

Im Zwei-Wochen-Rhythmus informiert die DÖV über die neuesten Entwicklungen im öffentlichen Recht. Jede Ausgabe enthält Abhandlungen renommierter Autoren, Buchbesprechungen aktueller Werke sowie einen umfangreichen Leitsatzteil. Ziel der DÖV ist es, die ganze Vielfalt des öffentlichen Rechts abzubilden. Daher behandelt die Zeitschrift nicht nur Fragen des Verfassungsrechts, sondern auch bau-, polizei- und sozialrechtliche Themen.

 



Ihr Ansprechpartner:
Herr Dennis Woehlk | Tel.: +49 (0)711 7863‑7223 | E‑Mail: dennis.woehlk@kohlhammer.de

der gemeindehaushalt ist die Fachzeitschrift für den Kämmerer in der Kommune.

Sie ist ein Forum für alle Bereiche des kommunalen Haushaltes im weitesten Sinne. In Fachaufsätzen werden Themen aus der täglichen Praxis behandelt. Dazu zählen Fragen des Prüfungswesens genauso wie aktuelle Entwicklungen der EDV im Haushaltswesen.

Der umfangreiche Rechtsprechungsteil bietet wichtige Informationen zum Haushaltsrecht und zu allen für den Kämmerer relevanten Rechtsgebieten.

 



Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Heike Wolf | Tel.: +49 (0)711 7863‑7266  | E‑Mail: heike.wolf@kohlhammer.de

Der Krankenhaus-JUSTITIAR thematisiert an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Recht aktuelle Fragestellungen rund um den Krankenhausbetrieb.

Der Krankenhaus-JUSTITIAR wendet sich als fundierte Orientierungshilfe vorrangig an die Entscheidungsträger im Krankenhausunternehmen. Die Beiträge sind ständigen Rubriken zugeordnet. Diese thematische Zusammenfassung orientiert sich an den betriebswirtschaftlich wichtigen Entscheidungsfeldern im Krankenhausbetrieb.

 



Ihr Ansprechpartner:
Herr Dennis Woehlk | Tel.: +49 (0)711 7863‑7223 | E‑Mail: dennis.woehlk@kohlhammer.de

NATUR UND LANDSCHAFT wird vom Bundesamt für Naturschutz herausgegeben und gehört zu den ältesten Informationsträgern für den Naturschutz und die Landschaftspflege im deutschsprachigen Raum.

Seit über 75 Jahren werden in fundierten Sachbeiträgen anerkannter Fachleute die Erfordernisse der Praxis mit den Erkenntnissen der Wissenschaft verbunden.

Im modernen, lesefreundlichen Layout stellt NATUR UND LANDSCHAFT heute eine viel beachtete Informationsquelle dar für alle, die im zunehmend wichtigeren Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie benachbarter Bereiche tätig sind und dort Verantwortung tragen.



Ihr Ansprechpartner:
Herr Dennis Woehlk | Tel.: +49 (0)711 7863‑7223 | E‑Mail: dennis.woehlk@kohlhammer.de

Die Zeitschrift Verwaltungsrundschau (VR) ist ein bundesweites Forum zur Erörterung aller Fragen aus und zur Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern in der Verwaltung.

Die Themenkreise reichen vom Verwaltungsrecht bis zum zeitgemäßen "Public Management" und bietet einen redaktionellen Rahmen sowohl für Produktwerbung als auch für Imagekampagnen.

 



Ihr Ansprechpartner:
Herr Dennis Woehlk | Tel.: +49 (0)711 7863‑7223 | E‑Mail: dennis.woehlk@kohlhammer.de

Die Zeitschrift für Beamtenrecht ist seit Jahrzehnten ein anerkanntes Forum für alle Fragen rund um das Beamtenrecht und das öffentliche Dienstrecht.

In Fachaufsätzen werden nicht nur Themen aus der täglichen Praxis behandelt, sondern auch Grundsatzfragen erörtert – in rechtlicher wie in verwaltungswissenschaftlicher Hinsicht.

Der umfangreiche Rechtsprechungsteil bietet wichtige Informationen zu allen relevanten Rechtsgebieten.

 



Mediadaten auf Anfrage

Ihr Ansprechpartner:
Herr Dennis Woehlk | Tel.: +49 (0)711 7863‑7223 | E‑Mail: dennis.woehlk@kohlhammer.de

Die "Zeitschrift für Kirchengeschichte" (ZKG), zugleich die Zeitschrift der Sektion für Kirchengeschichte im Verband der Historiker Deutschlands, bietet als konfessionsübergreifendes wissenschaftliches Fachorgan neben zusammenfassenden Darstellungen größerer Themenkomplexe auch Einzeluntersuchungen (Miszellen), Textpublikationen sowie literarische Berichte über wichtige kirchengeschichtliche Neuerscheinungen des In- und Auslands.

 



Ihr Ansprechpartner:
Herr Dennis Woehlk | Tel.: +49 (0)711 7863‑7223 | E‑Mail: dennis.woehlk@kohlhammer.de

»im blick« ist das offizielle Mitteilungsorgan des Landesseniorenrates Baden-Württemberg, mit aktuellen Themen aus allen Lebensbereichen für Menschen der Generation 55plus.

Der Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V. setzt sich generationenübergreifend für die Interessen im sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Bereich ein. Er versteht sich als Forum für Erfahrungsaustausch und Meinungsbildung und arbeitet eng mit den Verbänden aus der Altenarbeit und den Kreisseniorenräten in Baden-Württemberg zusammen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen in Zeitung und Zeitschriften
 

1. Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge über Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften. Abweichenden Bedingungen - insbesondere Auftrags- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers - wird ausdrücklich widersprochen.

1.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform.
 

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertragsabschluss kommt durch unsere verbindliche Auftragsbestätigung zustande, deren Inhalt maßgeblich ist.

2.2 Wir behalten uns vor, Anzeigen- oder Beilagenaufträge ganz oder teilweise nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
 

3. Preis und Zahlung

3.1 Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste für die betreffende Zeitung bzw. Zeitschrift. Dies gilt auch für Rabatte bei mehrmaligem Erscheinen innerhalb eines Insertionsjahres. Im Rahmen laufender Daueraufträge finden bei Änderung der Preisliste mit ihrem Inkrafttreten die neuen Preise und Bedingungen Anwendung.

3.2 Für die Unterbringung einer Anzeige im Textteil ist der Textteil-Preis zu zahlen.

3.3 Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.

3.4 Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferungen bestellter Druckstücke und Zeichnungen hat der Auftraggeber gesondert gegen Rechnung zu bezahlen. Sämtliche
Kosten für die Herstellung von Offsetfilmen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige.

3.5 Eine etwaige Provision wird - ausschließlich aufgrund gesonderter Vereinbarung - gegebenenfalls nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt und Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Eine Weitergabe der Provision an den Auftraggeber ist unzulässig.

3.6 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird die Rechnung spätestens am 5. Tage des auf die Veröffentlichung der Anzeige folgenden Monats erteilt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von acht Tagen mit drei Prozent Skonto oder innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Erteilt der Auftragnehmer eine Einzugsermächtigung, erhält er ebenfalls drei Prozent Skonto.

3.7 Der Auftraggeber kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, sofern diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt entsprechend für die Ausübung etwaiger Zurückbehaltungsrechte.
 

4. Auftragsabwicklung

4.1 Anzeigenaufträge sind - sofern nichts anderes vereinbart wird - innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Voraussetzung hierfür ist, dass uns sämtliche hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen bis zum Druckunterlagenschluss vorliegen. Rücktrittstermin ist zeitgleich mit dem Anzeigenschluss. Tritt der Auftraggeber nach dem genannten Termin von seinem Auftrag zurück, behalten wir uns die Berechnung eines Ausfallhonorars in Höhe von 50% des vereinbarten Anzeigenpreises vor.

4.2 Für die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen und/oder aller sonstigen zur Durchführung des Auftrags erforderlicher Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Erfolgt die Lieferung nicht rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss, behalten wir uns die Berechnung eines Ausfallhonorars vor.

4.3 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

4.4 Wir können die Ausführung des Auftrags bis zur Zahlung bereits fälliger Rechnungen zurückstellen.

4.5 Textanzeigen und geschäftliche Beilagen müssen als solche ausreichend erkennbar sein und dürfen keine Fremdanzeigen enthalten.

4.6 Wir liefern auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Anzeigen-Ausschnitt-Beleg. Eine vollständige Belegnummer wird nur geliefert, sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrags dies rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine von uns ausgestellte Aufnahmebescheinigung.

4.7 Kennziffer-Anzeigen müssen auf der Rückseite des Manuskriptes den Namen und die Anschrift des Auftraggebers tragen. Es gilt auch für solche Anzeigen, die durch Anzeigenmittler oder durch Annoncen-Expeditionen eingehen. Im Kennzifferverkehr haftet der Auftraggeber für die Rücksendung der den Angeboten beigegebenen Unterlagen wie Fotos, Originalzeugnisse und sonstige Schriftstücke. Er hat keinen Anspruch auf Auslieferung solcher Einsendungen, die unter missbräuchlicher Inanspruchnahme des Kennzifferdienstes eingeliefert werden.
 

5. Gewährleistung und Schadensersatz

5.1 Der Auftraggeber ist in vollem Umfang für den Inhalt der uns vorgegebenen Anzeige- bzw. Beilage (oder sonstigen Werbung) verantwortlich. Er steht dafür ein, dass Rechte Dritter durch die Veröffentlichung nicht beeinträchtigt werden, und stellt uns gegebenenfalls von allen etwaigen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Durchführung des Auftrags geltend gemacht werden.

5.2 Liegt ein vom Auftraggeber genehmigter Probeabzug vor, ist dieser verbindlich. Etwa vom Auftraggeber übersehene Fehler bewirken keine Mangelhaftigkeit unserer Leistung.

5.3 Wir gewährleisten die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige bei einwandfreien Druckunterlagen. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. fernmündlich veranlassten Änderungen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

5.4 Etwaige Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinen der Anzeige geltend gemacht werden. Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Auftraggeber Anspruch auf eine mangelfreie Ersatzanzeige. Scheitert dies oder hat der Auftraggeber aus berechtigten Gründen an einer Ersatzanzeige kein Interesse, hat er Anspruch auf eine angemessene Minderung der Vergütung.

5.5 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für etwa von uns übernommene Garantie, für den Schaden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder in sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung. Unsere Haftung ist stets auf den Ersatz des vertragtypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
 

6. Schlussbestimmungen

6.1 Erfüllungsort für die Leistung und für die Zahlung ist Stuttgart.

6.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten unser Hauptsitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.

6.3 Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.4 Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im übrigen nicht berührt.