SEMINARE DES
DEUTSCHEN
GEMEINDEVERLAGS

Hero: Seminare des deutschen Gemeindeverlags

Deutscher Gemeindeverlag GmbH: Seminare mit Erkenntnisgewinn.

In Ämtern, Behörden und Verwaltungen werden die Aufgabenstellungen und Herausforderungen immer komplexer. Um hier den Überblick zu behalten und stets informiert zu bleiben, bieten wir Ihnen Seminare zu unterschiedlichen Themenbereichen an.
Wir vermitteln Ihnen das notwendige Wissen, geben Ihnen Orientierungshilfen an die Hand und haben Praxistipps parat, damit Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern können.

 

Deutscher Gemeindeverlag GmbH
Heßbrühlstraße 69, 70565 Stuttgart

Tel.: +49 (0)711 7863-7355
Fax: +49 (0)711 7863-8400
E-Mail: dgv-seminare@kohlhammer.de

Inhouse-Schulungen

Als etablierter Anbieter erstklassiger Seminare bieten wir Ihnen auch Inhouse-Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort oder auch digital an – individuell abgestimmt auf Ihre Anforderungen. 
 

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Sie möchten Ihr, in der Praxis erworbenes Fachwissen, teilen und ein Webinar oder Präsenzseminar bei uns durchführen? Informieren Sie sich jetzt hier und erfahren Sie, wie Sie selbst Referate für den Deutschen Gemeindeverlag halten können.

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Online-Seminar

Die Gemeinde/Stadt im Krisen- oder Katastrophenfall - Optimale Vorbereitung für Ordnungsbehörden

Termine am 15. April 2026 (ausgebucht)
29. April 2026 
(ausgebucht), 24. Juni 2026 (ausgebucht), 28. September 2026 (ausgebucht)
zu den Terminen am 14. Oktober 2026, 9. November 2026

Die Vorbereitung von Gemeinden und Städten auf Krisen und Katastrophen ist in Deutschland absolut unzureichend. In Zeiten von multiplen Risiken und Krisen ist es unabdingbar, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen und die Funktionsfähigkeit der Gemeinden/Städte und ihrer Behörden (zum Beispiel der Feuerwehr) zu gewährleisten.

Das Seminar richtet sich an Einsteiger und Fortgeschrittene im Recht des Katastrophenschutzes und angrenzender Rechtsgebiete. Es werden direkt anwendbare Praxislösungen vorgestellt.

Der Referent:
Daniel Strecker ist Jurist und Dipl.-Verwaltungswirt (FH), ehemaliger Amtsleiter einer Stadt in Baden-Württemberg für den Bereich Sicherheit und Ordnung, Projektleiter Kommunaler Bevölkerungsschutz und Mitglied der AKOK Krisenmanagement des Innen- und Umweltministeriums. Er ist im Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr tätig, lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ist Autor des beliebten Standardwerks "Handbuch für die Ordnungsämter und Ortspolizeibehörden Baden-Württemberg".


  • Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten der Gemeinden/Städte
  • Risikomanagement, Risikoanalyse, Lösungskonzepte
  • Kritische Infrastruktur und Einflussmöglichkeiten der Gemeinden/Städte
  • Einsatz von Einheiten der Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, Bundeswehr, Katastrophenschutzeinheiten, Verwaltung
  • Stabsarbeit (Einsatzstab, Verwaltungsstab)
  • Krisenkommunikation
  • Aufgaben der politischen Verantwortlichen der Gemeinden/Städte (Bürgermeister, Führungskräfte, Gemeinderäte)
  • Warnung der Bevölkerung
  • viele Praxisbeispiele, zahlreiche Arbeitshilfen und Zeit für Fragen und Austausch

 

Seminartermine:

Mittwoch, 15. April 2026 (Dieses Seminar ist ausgebucht)

Mittwoch, 24. Juni 2026 (Dieses Seminar ist ausgebucht)

Montag, 28. September 2026 (Dieses Seminar ist ausgebucht)

Mittwoch, 29. April 2026 (Dieses Seminar ist ausgebucht)

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

 

Seminartermine:

Mittwoch, 14. Oktober 2026 

Montag, 9. November 2026

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.

 

Teilnahmegebühren und Leistungen:

EUR 245,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Aufbauseminar - Cybersicherheit - Aufbau eines ISMS (Teil 2)

am 6. März 2026

Dieser Aufbaukurs baut auf den Grundlagen des Sicherheitsprozesses auf und vertieft das Wissen in der Erstellung und praktischen Umsetzung einer umfassenden Sicherheitskonzeption. Mit Fokus auf der Kern-Absicherung lernen die Teilnehmenden, eine maßgeschneiderte Sicherheitsstrategie zu entwickeln. Anschließend wird gezeigt, wie diese Strategie effizient umgesetzt und in den Verwaltungsalltag integriert wird. Der praxisorientierte Ansatz des Kurses ermöglicht es den Teilnehmenden, konkrete Maßnahmenpläne zu erstellen, bewährte Methoden anzuwenden und ihre Organisation nachhaltig gegen Cyberbedrohungen zu schützen.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in verantwortlicher Position, Behördenleiter/innen, Bürgermeister/innen und selbstverständlich an alle Interessierten.


(1) Erstellung einer Sicherheitskonzeption nach der Kern-Absicherung

(2) Umsetzung der Sicherheitskonzeption

Referent: Dirk Drechsler ist Professor für betriebswirtschaftliches Sicherheitsmanagement mit den Schwerpunkten (Cyber-) Risikomanagement, Compliance und Anti-Fraud Management der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Offenburg.

Seminartermin: Freitag, 6. März 2026

Seminardauer: 8:30 Uhr bis ca. 13:30 Uhr

Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 278 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Eine teilnehmende Person darf nicht angemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.


Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Nachstellung und (sexualisierte) Gewalt am Arbeitsplatz und Zuhause

am 9. März 2026

Sexualisierte Gewalt kann Menschen sowohl privat als auch am Arbeitsplatz betreffen und erfordert ein Eingreifen. Wenn insbesondere Frauen von Gewalt und Nachstellung betroffen sind, betrifft dies regelmäßig direkt oder indirekt auch das Arbeitsleben. Mit einem entsprechenden Beratungsangebot bietet der Arbeitsplatz eine geschützte Atmosphäre für Betroffene und Ratsuchende.

Die Referentin:

Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl ist Professorin für Kriminalistik an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg und Leiterin des Masterstudienganges Kriminalistik und zuvor Professorin für Kriminologie und Soziologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) in NRW (2016 – 2022). Stationen in unterschiedlichen Jobcentern und als Leiterin eines Bedrohungsmanagements besitzt sie umfassende Erfahrung im Umgang mit Personen, die aufgrund unterschiedlicher Anlässe, Gegebenheiten oder Motivationen aggressives und bedrohliches Verhalten zeigen.
Sie ist Mitautorin des Leitfadens „Sicherheit in Krankenhäusern, Verwaltungen und öffentlichen Institutionen“.


Es werden Grundlagen von Mechanismen der sexualisierten und häuslichen Gewalt und Nachstellung erläutert, an Fällen angewandt und richtige Beratungsgrundsätze erörtert.

In dem Seminar sollen nicht nur Kenntnisse vermittelt werden, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können aktiv ihre Sachverhalte einbringen, um diese zu besprechen.

Zielgruppe: Gleichstellungbeauftragte, Personalvertretungen
Seminartermin/e: Montag, 9. März 2026
Seminardauer: 08:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
Teilnahmebeitrag und Leistungen: EUR 180,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.


Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Haftung und Versicherungsschutz für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

am 10. März 2026 -  Dieses Seminar ist ausgebucht

weiterer Termin

„Wer haftet der muss auch zahlen“ – dieses alte Sprichwort gilt für Kommunen wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.

Doch welche Haftungsgrundlagen gelten für juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Mitarbeitende? Stellt die Unterscheidung zwischen Beamtinnen/Beamten und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ein Kriterium dar? Können vom Dienstherren gar Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden?

Diese und zahlreiche andere Fragen sollen in dem Seminar beantwortet werden. Neben dem haftungsrechtlichen Fokus soll auch der vorhandene und notwendige Versicherungsschutz zur Risikoabsicherung beleuchtet werden.

Der Referent:
Ralf Krepper ist seit 29 Jahren beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband und dort Prokurist und leitender Handlungsbevollmächtigter für das Kommunalgeschäft. Er hat langjährige Erfahrung als Referent zu zahlreichen kommunalen Fragestellungen und ist Lehrbeauftragter beim Gemeindetag Baden-Württemberg.


  • Grundlagen des Deutschen Haftungsrechts
    A) Verschuldenshaftung
    - Deliktische Haftung
    - Vertragliche Haftung
    - Amtshaftung
    B) Gefährdungshaftung
  • Haftung der Gemeinden und Landkreise als Körperschaften
  • Haftung der kommunalen Unternehmen
  • Die persönliche Haftung der Beschäftigten im Innen- und Außenverhältnis
    - Beamtinnen/Beamte
    - Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
    - Mitarbeitende kommunaler Unternehmen / Geschäftsführer
    - Ehrenamtlich Tätige (Gemeinderäte, Ortschaftsräte)
  • Versicherungsschutz


Seminartermin: 10. März 2026 - ausgebucht
Seminardauer: 9:00 bis ca. 12:30 Uhr
Teilnahmebetrag und Leistungen: EUR 150,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung. Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Kontinuität und Krisenreaktion - Intensivkurs Optimale Vorbereitung auf IT-Sicherheitsvorfälle

am 11. März und am 18. März 2026

In diesem zweitägigen Intensivkurs lernen Verantwortliche aus Gemeinden und Kommunen, wie sie sich auf IT-Sicherheitsvorfälle optimal vorbereiten und im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Anhand praxisnaher Szenarien werden die Grundlagen des Business Continuity Managements (BCM) und der Krisenreaktion vermittelt. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie kritische Geschäftsprozesse identifizieren, Notfallpläne entwickeln und im Falle eines Cyberangriffs koordinierte Maßnahmen einleiten, um Schäden zu minimieren und den Betrieb in ihrer Behörde schnellstmöglich wiederherzustellen.

Der Referent: Dirk Drechsler ist Professor für betriebswirtschaftliches Sicherheitsmanagement mit den Schwerpunkten (Cyber-) Risikomanagement, Compliance und Anti-Fraud Management der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Offenburg.


Tag 1 -– 11. März 2026: Grundlagen und Prävention

  • Begrüßung und Einführung: Ziele, Ablauf und aktuelle Bedrohungslage für Kommunen
  • Grundlagen des Business Continuity Managements (BCM): Definition, Ziele, rechtliche Rahmenbedingungen, Identifikation kritischer Prozesse und Ressourcen
  • Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen: Methoden der Risikobewertung, Aufbau einer IT-Sicherheitsstrategie
  • Entwicklung eines Notfall- und Krisenplans: Rollen und Verantwortlichkeiten, interne und externe Kommunikationsstrategien
  • Zusammenfassung und Erfahrungsaustausch

 

Tag 2 – 18. März 2026: Krisenreaktion und praktische Übungen

  • Incident Response: Erkennen und Melden von Sicherheitsvorfällen, Sofortmaßnahmen bei Cyberangriffen
  • Krisenmanagement in der Praxis: Einrichtung eines Krisenstabs, Entscheidungsfindung unter Druck
  • Fallstudie „Cyberangriff auf die Kommune“: Durchspielen eines realistischen Angriffsszenarios, Übung der Kommunikations- und Entscheidungswege
  • Lessons Learned und Abschluss: Auswertung der Fallstudie

 

Zielgruppe: Das Online-Seminar richtet sich an Führungskräfte, IT-Verantwortliche, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeitende in Behörden, die für die Cybersicherheit und das Krisenmanagement zuständig sind. Aber gibt es überhaupt jemanden, der sich von der Verantwortung freisprechen kann?

 

Seminartermin: jeweils mittwochs, 11. März 2026 und 18. März 2026
Seminardauer: 8:30 Uhr bis circa 13:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen:
EUR 499,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung. Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Das Gebot der produktneutralen Ausschreibung und seine Ausnahmen

am 12. März 2026

Im Spannungsfeld einerseits des konkreten Beschaffungsbedarfs des öffentlichen Auftraggebers, seines Leistungsbestimmungsrechts, knappen personellen und zeitlichen Ressourcen bei der Bedarfsplanung und -ermittlung und andererseits der Pflicht zur Ausschreibung bei Vergabereife, ggf. zur Markterkundung und dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz bildet zugunsten von letzterem das Gebot der sog. produktneutralen Ausschreibung eine (weitere) scharfe Grenze. Es hat oft den Anschein, als würde das Vergaberecht dem Auftraggeber vorschreiben, was er zu beschaffen hat. Ob/ Inwieweit das zutrifft, steht im Fokus des 2,5-stündigen Seminars.

Zielgruppe:
Das Online-Seminar richtet sich an Beschäftigte in der kommunalen öffentlichen Beschaffung, wie Vergabestellen und kommunale Unternehmen.

Der Referent:
Dr. Wolfgang Heinze berät als Fachanwalt für Vergaberecht insbesondere öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption, Gestaltung und Durchführung von nationalen oder EU-weiten Vergabeverfahren sowie der Vertretung von Bewerbern und Bietern in Vergabeverfahren. In seinen Kernbereichen Vertrags- und Vergaberecht schult Dr. Heinze regelmäßig Mitarbeitende von Einkaufsabteilungen bei der Vertrags- und Verfahrensgestaltung, zudem gibt er Seminare bei verschiedenen renommierten Anbietern und Hochschulen.


  • Grundlagen und rechtlicher Rahmen – Produktneutralität und Beschaffungsautonomie
  • Bedarfsplanung - Zulässige und unzulässige produktbezogene Vorgaben
  • Möglichkeiten und Grenzen von Leitfabrikaten/ Referenzprodukten, Herstellernamen und „gleichwertigen Angeboten“
  • Zulässigkeit von Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei Produktvorgaben
  • Aktuelle Rechtsprechung

 

Seminartermin: Donnerstag, 12. März 2026

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr
 

Teilnahmebetrag und Leistungen:

EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.).

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.


Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Bewertung von Konzepten im Vergabeverfahren

am 19. März 2026

Konzepte werden heute vielfach von Bietern im Rahmen von Vergabeverfahren eingefordert, um neben dem Preis ein „einfaches“ qualitatives Bewertungskriterium zu erhalten. Stellt die Erstellung oft die Bieter vor inhaltliche und zeitliche Probleme, folgt für den Auftraggeber die Herausforderung spätestens bei Eingang der Konzepte: Wie sind diese zu bewerten, wie wird die Vergleichbarkeit gesichert und wie muss dies dokumentiert werden? Es zeigt sich, dass viele dieser Fragen bereits vor der Auftragsbekanntmachung geklärt sein sollten, um ein geordnetes Verfahren sicherzustellen. Dieses Online-Seminar vermittelt, wie Konzepte in Vergabeverfahren beurteilt werden und worauf Auftraggeber sowie Bieter dabei achten sollten. Der Schwerpunkt liegt in der Strukturierung und Organisation des Vergabeverfahrens vor dessen Start nach außen hin.

Zielgruppe:
Das Online-Seminar richtet sich an Beschäftigte in der kommunalen öffentlichen Beschaffung, wie Vergabestellen und kommunale Unternehmen.

Der Referent:
Dr. Wolfgang Heinze berät als Fachanwalt für Vergaberecht insbesondere öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption, Gestaltung und Durchführung von nationalen oder EU-weiten Vergabeverfahren sowie der Vertretung von Bewerbern und Bietern in Vergabeverfahren. In seinen Kernbereichen Vertrags- und Vergaberecht schult Dr. Heinze regelmäßig Mitarbeitende von Einkaufsabteilungen bei der Vertrags- und Verfahrensgestaltung, zudem gibt er Seminare bei verschiedenen renommierten Anbietern und Hochschulen.

 


  • Gründe für die Auswahl von Konzepten als Zuschlagskriterien
  • Vergaberechtliche Grenzen
  • Dokumentationspflichten
  • Kennzeichen der Anforderungen an Konzepte und Gewichtung
  • Ablauf der Bewertung von Konzepten: Wer? Nach welchen Regeln?
  • Wie lassen sich Unklarheiten auflösen?
  • Aktuelle Rechtsprechung

 

Seminartermin: Donnerstag, 19. März 2026

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr

 

Teilnahmebetrag und Leistungen:

EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.).

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
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Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Cybersicherheit für Führungskräfte

am 20. März 2026 - Dieses Seminar ist ausgebucht
Benachrichtigung erhalten falls weiterer Termin verfügbar

Das kompakte 5-stündige Online-Seminar richtet sich explizit an Führungskräfte in Gemeinden und Kommunen, die für das Krisenmanagement zuständig sind und ihre Verantwortung für die Cybersicherheit stärken möchten. Sie erhalten einen klaren Überblick über aktuelle Bedrohungen, rechtliche Anforderungen und bewährte Schutzmaßnahmen. Ziel ist es, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit auf Leitungsebene zu fördern: von der strategischen Planung über den Aufbau von Sicherheitsstrukturen bis hin zum richtigen Verhalten im Krisenfall.

Der Referent: Dirk Drechsler ist Professor für betriebswirtschaftliches Sicherheitsmanagement mit den Schwerpunkten (Cyber-) Risikomanagement, Compliance und Anti-Fraud Management der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Offenburg.

 


1. Cybersicherheitslage für Kommunen

• Aktuelle Bedrohungen und typische Angriffsformen

• Relevante Gesetze und behördliche Vorgaben

• Rolle der Führungsebene in der IT-Sicherheit

 

2. Strategische Grundlagen und Prävention

• Aufbau einer ganzheitlichen Cybersicherheitsstrategie

• Risikobewertung und Priorisierung kritischer Prozesse

• Sicherheitskultur fördern: Sensibilisierung der Mitarbeitenden

 

3. Vorbereitung auf den Ernstfall

• Elemente eines Notfall- und Krisenplans

• Aufbau eines Krisenstabs und klare Verantwortlichkeiten

• Kommunikations- und Entscheidungswege im Alarmfall

 

4. Fallstudie & Best Practices

• Kurzes Szenario: Reaktion auf einen fiktiven Cyberangriff

• Auswertung: Lessons Learned für die eigene Organisation

 

5. Abschluss & Ausblick

• Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse

• Nächste Schritte zur Stärkung der kommunalen Cybersicherheit

 

Zielgruppe: Das Online-Seminar richtet sich an Führungskräfte in Behörden, zum Beispiel Bürgermeister/Bürgermeisterinnen, Stadtdirektorinnen/Stadtdirektoren, Abteilungsleiter/Abteilungsleiterinnen

 

Seminartermin: Freitag, 20. März 2026 - ausgebucht

Seminardauer: 8:30 Uhr bis circa 13:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen:
EUR 278,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung. Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
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Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – der „Bauturbo“ in der Praxis

am 24. März 2026

Gegenstand des Online-Seminars sind novellierten Vorschriften des Baugesetzbuches aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung. Das Gesetz wurde am 29. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt Nr. 257 verkündet.

Die gesetzliche Möglichkeit erzeugt einen enormen Druck auf die kommunalen Entscheidungsträger, die neuen Vorschriften anzuwenden. Und wirft gleich neue Fragen in der Praxis auf. Besteht nach erstmaliger Anwendung die Pflicht zu weiteren Genehmigungen in vergleichbaren Fällen? Besteht die Gefahr einer ungeplanten Stadtentwicklung?  Wird durch die Nutzung der Ausnahmeregelung ein Bebauungsplan funktionslos?

 

Der Referent:

Sebastian Lummel, Referatsleiter bei DStGB Deutscher Städte- und Gemeindebund


I. Einleitung – Hintergrund und Zielsetzung des Gesetzes

II. Überblick über die Neuregelungen

  • Lärmschutz
  • Anlagen zur Verteidigung im Außenbereich
  • Beschleunigung des Wohnungsbaus

III. Mögliche Herangehensweisen und Leitplanken bei der Anwendung des „Bauturbos“

 

Zielgruppe: Das Online-Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Bauämtern, Bauaufsichtsbehörden und in den Ämtern für Stadtplanung


Seminartermin: Dienstag, 24. März 2026
Seminardauer: 09:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr
Teilnahmebeitrag und Leistungen: EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

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Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
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Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Wiederherstellung städtischer Ökosysteme – Auswirkungen der EU-VO 2024/1991 in den Kommunen

am 8. April 2026

Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur ist auch als „Wiederherstellungsverordnung“ oder kurz: W-VO bekannt. Artikel 8 der W-VO benennt Vorgaben zur „Wiederherstellung städtischer Ökosysteme“. Danach darf es zu keinem Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen und städtischer Baumüberschirmung gegenüber 2024 kommen. Diese Gebiete sollen in den Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans aufgenommen werden. Dies wirkt sich auf die bauliche Entwicklung von Städten und Gemeinden aus. Obwohl EU-Verordnungen eigentlich ohne Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten unmittelbar gelten, müssen einige Artikel – so auch Artikel 8 – national konkretisiert werden. Mittlerweile existieren bundeseinheitliche Empfehlungen zur Bestimmung städtischer Ökosystemgebiete. Da nunmehr im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten neue Vorgaben aus dem Naturschutzrecht bestehen, gibt das Seminar einen Überblick über die Grundlagen und praktische Tipps im Umgang mit der W-VO.

Der Referent: Dr. Johannes Osing, Beigeordneter beim Städte- und Gemeindebund NRW, Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Veröffentlichungen in diversen Kommentaren und Zeitschriften


  • Überblick zum Naturschutz im Innenbereich und in Plangebieten
  • Hintergrund: Verordnung (EU) 2024/1991, „Wiederherstellungsverordnung“, kurz: W-VO
  • Betroffene Kommunen (relevante Größe)
  • Städtische Ökosystemgebiete und Ausnahmen
  • Folgen für die Bauleitplanung
  • Praktische Hinweise zum weiteren Vorgehen

 

Zielgruppe: Das Online-Seminar richtet sich an Mitarbeitende im Bauamt, Stadtplanungsamt, Umweltamt, Grünflächenamt sowie an Klimaschutzmanagerinnen/Klimaschutzmanager der in der Liste der als DEGURBA 1 oder 2 klassifizierten Kommunen
Seminartermin: Mittwoch, 8. April 2026
Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr
Teilnahmebeitrag und Leistungen: EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.

 



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Einheitlicher Bußgeldkatalog – Fluch oder Segen?

am 13. April 2026

Auf politischer Ebene wurde im Rahmen der Novellierung des § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zur Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben die Einführung eines bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs gefordert.

Hintergrund der Forderung sind vermutete Unterschiede hinsichtlich der Höhe der für Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften üblicherweise verhängten Bußgelder zwischen den einzelnen -Behörden bzw. Regionen.

Ein Bußgeldkatalog dient der einheitlichen Ahndung häufig auftretender gleichartiger Vergehen und ist auf ein transparentes Verwaltungshandeln ausgerichtet. In solch einem Katalog werden Verstöße/Tatbestände aus den einzelnen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und deren Ahndungsmöglichkeiten aufgelistet, einschließlich einer empfohlenen Bußgeldhöhe als Rahmen/Spanne. Dennoch wird jeder Einzelfall entsprechend berücksichtigt.

Im Online-Seminar erläutert der Referent Maik Maschke anhand des Sächsischen Bußgeldkatalogs, warum ein (bundes)einheitlicher Bußgeldkatalog für die Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des LFBG gebraucht wird.

Zudem stellt Maik Maschke die Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Repräsentative Erfassung, Aufbereitung und Analyse lebensmittelrechtlicher Bußgeldbescheide“ der von der Bundesregierung beauftragten Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebensmittel- und Futtermittelrecht an der Philipps- Universität Marburg vor.

Der Referent:

Maik Maschke ist seit über 21 Jahren in der amtlichen Lebensmittelüberwachung als Lebensmittelkontrolleur und Qualitätsmanagementbeauftragter beschäftigt. Er arbeitet und wohnt im Erzgebirgskreis, einwohnerstärkster Landkreis Sachsens. Seit April 2022 ist er Bundesvorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V.. Von 2007 bis 2022 war Maik Maschke Redaktionsleiter des Fachjournals „Der Lebensmittelkontrolleur“.

Im Rahmen der Kooperation zwischen dem Deutschen Gemeindeverlag und dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. profitieren Verbandsmitglieder von einer ermäßigten Teilnahmegebühr.


  • Warum wird ein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog für die Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des LFGB gebraucht?
  • Beispiele aus anderen Bereichen
  • Einblicke in den sächsischen Bußgeldkatalog und Beispiele
  • Aktueller Arbeitsstand auf Bundesebene

 

Seminartermin: Montag, 13. April 2026

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

 

Teilnahmegebühren und Leistungen:

EUR 150,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Für Mitglieder des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. oder der Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Die Ermittlung des Einkommens nach § 82 SGB XII bei Selbstständigen

am 16. April 2026

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden zu befähigen und in die Lage zu versetzen, eine rechtssichere Auswertung und Interpretation der von den selbstständigen Antragstellenden und Leistungsberechtigten eingereichten Belege zur Einkommensermittlung nach § 82 SGB XII vorzunehmen.

Die Teilnehmenden erfahren, welche Unterlagen anzufordern und wie diese dann im Sinne der Norm zu bewerten und zu interpretieren sind, um das leistungsrechtliche Einkommen zu ermitteln und festsetzen zu können.

Ferner sind gerade bei Selbstständigen zahlreiche Besonderheiten bei der Einkommensermittlung, insbesondere nach der Verordnung zu § 82 SGB XII zu beachten. Anhand von Fallbeispielen werden die Auswertung der Unterlagen und die Einkommensermittlung konkretisiert.

 

Der Referent:

Michael Herbers, Dipl. Verwaltungswirt und Jurist, hat seine Wurzeln als Referent bereits zu den Zeiten des BSHG gelegt und begleitet das SGB II seit dessen Inkrafttreten im Jahre 2005.

Deutschlandweit war er der erste Referent, der bereits zu Beginn des Jahres 2008, also unmittelbar nach Inkrafttreten der ALG II -V - mit den vom Steuerecht abweichenden Gewinnermittlungsprinzipien im Leistungsrecht - Schulungen und Workshops zum Thema der Einkommensermittlung aus selbstständiger Tätigkeit im Rechtskreis des SGB II anbot und durchführte.

In den zurückliegenden Jahren hat er mehrere hundert Schulungen zur Selbstständigkeit im SGB II, insbesondere zur Einkommensermittlung für Jobcenter und zugelassene kommunale Träger in der gesamten Bundesrepublik Deutschland durchgeführt.

Ferner ist er Gutachter für die Sozialgerichtsbarkeit bei streitgegenständlichen Fragen der Einkommensermittlung Selbstständiger im SGB II, sowie der wirtschaftlichen Tragfähigkeit.

Zusammen mit dem Team von HERBERS & PARTNER PartG unterstützt er ferner Jobcenter im Bereich der praktischen Einkommensermittlung und bei der Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen sog. „Selbstständigenfälle“ und auch aktiv in der Organisationsberatung.

 


Exemplarische Inhalte:

- Geeignete und notwendige Auskünfte und Belege

- Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit i.S.d. SGB XII in Verbindung mit der VO zu
  § 82 SGB XII

- unterschiedliche „Arten“ selbstständiger Tätigkeit

- Besonderheiten bei bestimmten Rechtsformen, z.B. GmbH

- Arten der Gewinnermittlung und Buchhaltungspflichten - Auswertung von Einnahmen -
  Überschuss-Rechnungen, Einkommensteuerbescheiden etc.

- Nichtanerkennungsfähige Betriebsausgaben

- Notwendige und angemessene Ausgaben zur Erzielung des Einkommens bei
  Selbstständigen

- „Lesart“ und Interpretation Betriebswirtschaftlicher Auswertungen und anderer Nachweise
  und Unterlagen

- Interpretation der Privatentnahmen

 

Zielgruppen:

Beschäftigte in der Grundsicherung nach dem SGB XII und der Sozialämter, die mit der Einkommensermittlung nach § 82 SGB XII befasst sind.
Außerdem Mitarbeitende der Jugendhilfe, die Beiträge nach § 90 SGB VIII berechnen, da in § 90 Abs. 2 SGB VIII unter anderem auf § 82 SGB XII verwiesen wird.


Seminartermin: Donnerstag, 16. April 2026
Seminardauer: 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
Teilnahmebetrag und Leistungen: EUR 220,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

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Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
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Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
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Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar für Krankenhäuser und Kliniken

Sicherheit am Arbeitsplatz für Krankenhäuser und Kliniken

am 17. April 2026

In den letzten Jahren stieg die Anzahl von Delikten im Bereich der Gewaltkriminalität enorm an. Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt für diesen Bereich ein klares Bild.

Von dieser negativen Entwicklung sind alle Lebensbereiche betroffen. Besonders auffällig ist, dass eine Vielzahl dieser Gewalttaten im öffentlichen Raum stattfindet.

Während bisher Angriffe gegen die Polizei oder Rettungskräfte, vor allen Dingen wegen der enormen jährlichen Steigerungsraten, häufig mediale Aufmerksamkeit erfuhren, fanden Übergriffe in Krankenhäusern oder auch Arztpraxen wenig Beachtung.

Erst eine zunehmende Berichterstattung in den Medien hat das Problem aufgezeigt. Dieses Thema wurde häufig verkannt und gleichzeitig von den Verantwortlichen tabuisiert.

Das Seminar soll einen Überblick über die aktuelle Situation geben, Verantwortlichkeiten darstellen sowie Vorschläge und Lösungsansätze für ein besseres und vor allen Dingen sicheres Arbeitsumfeld geben.

 

Der Referent:

Frank Richter trat im Jahre 1976 in den Polizeidienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Bis zu seiner Ernennung zum Polizeipräsidenten war er unter anderem stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Vizepräsident der Europäischen Polizeigewerkschaft EuroCOP und Vorsitzender des Landesbezirks von Nordrhein-Westfalen der Gewerkschaft der Polizei. Im Jahre 2012 ernannte ihn die Landesregierung NW zum Polizeipräsidenten in Hagen. Von 2015 bis zum Jahre 2022 war er Polizeipräsident in Essen.

Er hat mehrere Veröffentlichungen zum Thema der Inneren Sicherheit herausgegeben und ist Mitautor des Leitfadens „Sicherheit in Krankenhäusern, Verwaltungen und öffentlichen Institutionen“.

 


  • Die aktuelle Situation
    - allgemeine Entwicklung der Gewaltkriminalität
    - Häufigkeit von Gewaltvorfällen
    - Straftatbestände
  • Verantwortung und Grundlage, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen
    - Führungsaufgabe
    - Führungsaufgabe unter Beteiligung der Mitarbeitenden
    - Beteiligung der Mitarbeitenden
    - die Arbeitsnehmervertretung
  • Praktische Maßnahmen auf dem Weg zu einem sicheren Krankenhaus/Klinik
    - Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Führungsaufgabe
    - Erstellung eines Sicherheits- oder Gewaltschutzplans
    - Sicherung der Liegenschaft
    - Technik als elementarer Baustein zur Sicherheit
    - der Sicherheitsdienst
    - Maßnahmenkatalog für den sicheren Arbeitsplatz
    - Schulungssystem für Beschäftigte
    - Sicherheitspartner
    - Sicherheitsleitbild

In diesem Seminar sollen nicht nur Kenntnisse vermittelt werden, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können aktiv ihre Sachverhalte einbringen, um diese zu besprechen.

Zielgruppe: Führungskräfte in Krankenhäusern und Klinken
Seminartermin/e: Freitag, 17. April 2026
Seminardauer: 09:30 Uhr bis ca. 11:00 Uhr
Teilnahmebeitrag und Leistungen: EUR 110,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Professionelle Erstellung von Beschlussvorlagen

zu den Terminen am 23. April und 25. Juni 2026

Beschlussvorlagen sind das Fundament für eine effiziente und transparente Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik. Sie unterstützen politische Entscheidungen und erfordern eine intensive Vorbereitung. Dabei ist es entscheidend, dass sie klar und verständlich formuliert sind, um Missverständnisse zu vermeiden, Entscheidungen effizient zu ermöglichen und zeitaufwändige Rückfragen zu reduzieren.

In diesem interaktiven Online-Seminar lernen Sie praxisorientierte Methoden zur Erstellung überzeugender und rechtssicherer Vorlagen kennen. Die Teilnehmenden bearbeiten gemeinsam konkrete Beispiele, tauschen Erfahrungen aus und optimieren ihre praktischen Kompetenzen für den Verwaltungsalltag. Eigene Praxisfälle der Teilnehmenden können eingebracht und gemeinsam bearbeitet werden, um den Praxisbezug noch stärker zu gewährleisten.

 


1. Einleitung

  • Vorstellungsrunde
  • Zielsetzung des Seminars

2. Phasen & Prozess von Vorlagen

  • Überblick über den Vorlagenprozess
  • Phase 1: Vorbereitung
  • Phase 2: Erstellung
  • Phase 3: Freigabe und Weiterleitung
  • Phase 4: Beschlussfassung
  • Phase 5: Umsetzung und Nachverfolgung

3. Bedeutung & Arten von Vorlagen

  • Überblick über die Vorlagenarten
  • Mitteilungsvorlagen
  • Beschlussvorlagen
  • Öffentliche Vorlagen
  • Nicht-öffentliche Vorlagen

4. Standardaufbau einer Beschlussvorlage

  • Allgemein Informationen
  • Beschlussvorschlag
  • Begründung
  • Finanzielle Auswirkungen
  • Risiken
  • Anlagen

5. Erfolgsfaktoren & Fallstricke

  • Häufige Fehler vermeiden und effiziente Vorlagen erstellen
  • Praktische Tipps für eine bessere Akzeptanz

6. Abschlussrunde

Referent:

Christian Dralle, Inhaber von DR Beratung & Management, Kommunal-Experte und Fachautor im Kohlhammer-Verlag

Seminartermine:

Donnerstag, 23. April 2026
Donnerstag, 25. Juni 2026

Seminardauer:

09:00 bis ca. 13:00 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen:

EUR 160 pro Person (zzgl. gesetzlich gültiger MwSt).
Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Content-Management

am 7. Mai 2026

Im Rahmen des Seminars werden zunächst die Bedeutung, Herausforderungen und Rahmenbedingungen eines Content-Management erläutert. Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vorstellung eines Content-Management-Prozesses. Teilnehmende erhalten einen Überblick über die verschiedenen Phasen, von der Content-Analyse über die Content-Planung bis zur Kontrolle der Content-Aktivitäten.

Für die jeweiligen Phasen werden Beispiele und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in der Öffentlichen Verwaltung in Stabsstellen, in der Öffentlichkeitsarbeit, der Wirtschaftsförderung sowie alle, die ihr Amt gegenüber Bürgerinnen und Bürgern repräsentieren.

Der Referent:
Christopher Zerres ist Professor für Marketing an der Hochschule Offenburg, Buchautor, Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Referent im Deutschen Gemeindeverlag.


1.         Einführung (Bedeutung, Herausforderungen und Rahmenbedingungen)

2.         Content-Management-Prozess

3.         Vorstellung der einzelnen Phasen des Prozesses mit konkreten
            Anwendungsmöglichkeiten

4.         Zusammenfassung

 

Seminartermin: 7. Mai 2026

Seminardauer: 9:30 bis ca. 12:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen:

EUR 165,-- pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

 

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.


Zur Anmeldung

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Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
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Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar für Justiz und Staatsanwaltschaften

Facetten von Gewalt gegen Frauen: Von häuslicher Gewalt, über Nachstellung zum Femizid

am 11. Mai 2026

Gewalt gegen Frauen ist ein altes Phänomen und kennt gegenwärtig viele Facetten: Häuslicher Gewalt liegen regelmäßig Muster zugrunde, die Eskalationsdynamiken fördern. Das sich häufig daran anschließende Stalking ist in der juristischen Behandlung und dem Erkennen von Risikofaktoren häufig schwierig. Zudem kann die Abwertung des weiblichen Geschlechts soweit gehen, dass dies zum Mordmotiv wird. Doch auch tradierte Ehrprinzipien in patriarchalen Strukturen beschneiden Frauen in ihren Rechten und stehen über dem Leben der Menschen, die nach ihnen leben. Und in Phänomenen wie der sog. „Manosphere“ oder der „Incel-“ Bewegung verbindet sich Frauenhass mit rechtsextremen Einstellungen.
In dem Seminar werden die Grundlagen erklärt und Spezifika anhand von realen Fällen ergründet.

 

Die Referentin:

Dorothee Dienstbühl, Dr. phil., seit 2023 Professorin für Kriminalistik, Masterstudiengang Kriminalistik an der HPolBB, zuvor Professorin für Kriminologie und Soziologie an der HSPV NRW (2016 – 2022). Studium der Sozialwissenschaften (Dipl.), Forschungsjahr im Ludwig-Meyer-Institut für forensische Psychiatrie Göttingen; Präventionsmanagerin Stalking und Intimpartnergewalt (IPBm); Leitung des Bedrohungsmanagements an der Hochschule Darmstadt (h_da) (2014 – 2016). Bücher und diverse Veröffentlichungen u.a. zu Bedrohungsmanagement im öffentlichen Dienst, Radikalisierungsprozessen, Amok/Terroranschlägen, Clankriminalität und Ehrgewalt jeweils mit Handlungsempfehlung zur Früherkennung und Bewältigung von Gewalt, Prävention und den Umgang mit Opfern; Beratung, Fortbildung für (Spezial-)Einsatzkräfte, Behörden und Unternehmen.


  • Grundlagen und Spezifika der Fälle von Gewalt gegen Frauen
  • Juristische Behandlung und Erkennen von Risikofaktoren

     - häuslicher Gewalt
     - Nachstellung/Stalking
     - Femizide
     - Ehrprinzipien in patriarchalen Strukturen
     - digitale Misogynie

In dem Seminar sollen nicht nur Kenntnisse vermittelt werden, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können aktiv ihre Sachverhalte einbringen, um diese zu besprechen.

Zielgruppe:
Familienrichterinnen und -richter, Strafrichterinnen und -richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Seminartermin/e: Montag, 11. Mai 2026
Seminardauer: 08:30 Uhr bis ca. 13:30 Uhr
Teilnahmebeitrag und Leistungen: EUR 185,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.


Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Erbrecht im kommunalen Verwaltungshandeln - Bürgerliches Recht für Kommunen

am 12. Mai 2026

Im kommunalen Verwaltungshandeln haben erbrechtliche Themen einen hohen Stellenwert. Jedes Amt einer Kommunalbehörde benötigt eine Grundkompetenz im Umgang mit erbrechtlichen Rechtsvorschriften. Unser Online-Seminar Erbrecht im kommunalen Verwaltungshandeln verschafft Mitarbeitenden in Städten und Gemeinden die erforderliche Handlungssicherheit im Umgang mit dieser Materie.

Das Seminar richtet sich vor allem an Mitarbeitende in Ordnungsämtern, Sozialämtern, Bauämtern und Kämmereien.

Referieren wird Prof. Dr. Stephan Arens, Inhaber einer Professur für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der TH Köln sowie Lehrbeauftragter an der WHU Otto Beisheim School of Management in Vallendar, Referent und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen.


  • Grundzüge des Erbrechts (insbesondere Erbfolge)
  • Ausschlagung/Nachlassinsolvenzverfahren
  • Erbenermittlung bei Grundstücken
  • Auswirkung auf laufende Verträge
  • Aufgaben des Staats als Erbe
    - Ermittlung und Sicherung des Nachlasses
    - Verwaltung des Nachlasses
    - Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten
    - Verwertung des Vermögens
  • Besonderheiten beim Europäischen Nachlasszeugnis

 

Seminartermin: 12. Mai 2026

Seminardauer: 8:30 bis 12:30 Uhr


Teilnahmebetrag und Leistungen: EUR 210.00 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Ein Teilnehmer darf nicht angemeldete Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.

 



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Abfallrecht für Beschäftigte in Kommunalbehörden - mit neuen Inhalten

am 13. Mai 2026

Ohne Kenntnisse im Abfallrecht kommen heutzutage kaum Beschäftigte in der Kommunalverwaltung aus. Dazu ist die Materie zu komplex. Sie unterliegt zudem permanenten Rechtsänderungen. Mandy Pelka und Dr. Johannes Osing vermitteln Ihnen in diesem Seminar juristisches und auch praktisches Know-how. Themen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bilden einen Schwerpunkt. Natürlich bleibt auch die Frage nach künftigen Rechtsänderungen nicht unbeantwortet.

 

Die Referenten:

Mandy Pelka ist Kreisumwelträtin beim Märkischen Kreis. Dr. Johannes Osing ist Beigeordneter beim Städte- und Gemeindebund NRW, Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Veröffentlichungen in diversen Kommentaren und Zeitschriften.


  1. Der Abfallbegriff
    a) Geltungsbereich und Ziele des Kreislaufwirtschaftsrechts
    b) Abfall im Unterschied zu Produkten und Nebenprodukten
    c) Subjektiver Abfallbegriff (mit Beispielen)
    d) Objektiver Abfallbegriff
    e) Abgrenzung zum Wasser- und Bodenschutzrecht (flüssige Abfälle, Boden als Abfall)
    f) Abfall im Immissionsschutzrecht
    g) Ende der Abfalleigenschaft
  2. Grundlagen der Abfallentsorgung
    a) Abfallhierarchie
    b) Abfallerzeuger und -besitzer
    c) Grundpflicht (§ 15 KrWG) und Überlassungspflicht (§ 17 KrWG)
    d) Getrenntsammlungspflichten
    e) Überblick über die Organisation der Abfallentsorgung
    f) Die Arten der „Entsorgung“ (Anlage 1 und 2 zum KrWG)
  3. Die Abfall(wirtschafts)behörden, Verfahren nach dem KrWG
    a) §§ 53/54 KrWG, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
    b) Verfahren bei gefährlichen Abfällen
    c) § 18 KrWG, Anzeige von Sammlungen
    d) Gewerbeabfallverordnung
    e) Kurzüberblick: Planfeststellung von Deponien und Umgang mit alten Deponien
    f) Aufgaben der Abfall(wirtschafts)behörden im Bereich der Produkte (Verpackungen, Einwegkunststoffe, Pfand, Mehrwegangebotspflicht)
    g) Durchsetzung der abfallrechtlichen Entsorgungspflichten, Abfallablagerungen
  4. Aktuelle Fragen der kommunalen Kreislaufwirtschaft
    geplant u.a.: Kurzüberblick Verpackungssteuer
  5. Ausblick – Anhaltende Gesetzgebungsdynamik und Neuregelungen im Überblick

 

Referenten: Kreisumwelträtin Mandy Pelka, Sachgebietsleiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz beim Märkischen Kreis und Dr. Johannes Osing, Beigeordneter IT und Umwelt beim Städte- und Gemeindebund, Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Veröffentlichungen in diversen Kommentaren und Zeitschriften

 

Seminartermin: Mittwoch, 13. Mai 2026

Seminardauer: 8:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen: EUR 190 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Ein Teilnehmer darf nicht angemeldete Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.

 



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Grundlagenwissen - Naturschutzrecht in Planungs- und Genehmigungsverfahren – mit neuen Inhalten

am 9. Juni 2026

In behördlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren sind immer häufiger naturschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, die auch für andere Ämter in der Kommune von Bedeutung sind. Das Seminar erklärt die wichtigsten Regelungen des Naturschutzrechts, ihre Funktionsweisen und ihr Zusammenspiel mit anderen Rechtsgebieten, um nicht nur im Planungs- und Genehmigungsverfahren effektiv hiermit arbeiten zu können.

In unserem Online-Seminar Grundlagenwissen – Naturschutzrecht in Planungs- und Genehmigungsverfahren vermitteln wir Ihnen das notwendige Wissen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Der Referent: Dr. Johannes Osing ist Beigeordneter beim Städte- und Gemeindebund NRW, Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen,
und Autor zahlreicher Veröffentlichungen in diversen Kommentaren und Zeitschriften.


1. Einstieg

  • Rolle des Natur- und Artenschutzes
  • Rechtsgrundlagen
  • Begriff der "Natur"
  • Spannungsverhältnis des Naturschutzrechts in anderen Fachverfahren

2. Standortbezogene Verbote

  • Wirkung standortbezogener Verbote
  • Schutzgebiete und ihre Wirkung
  • Umgang mit Ausnahmen
  • Umgang mit Befreiungen
  • Besonderheiten in Natura 2000-Gebieten/FFH-Verträglichkeitsprüfung

3. Artenschutz

  • Wirkungsweise des Artenschutzes
  • Allgemeiner Artenschutz
  • Besonderer Artenschutz
  • Besonderheiten in Planungs- und Genehmigungsverfahren (§ 44 Abs. 5 BNatSchG)
  • Ausnahmen und Befreiungen vom Artenschutz
  • Grundzüge der Artenschutzprüfung (ASP)

4. Eingriffsregelung

  • Wirkung der Eingriffsregelung
  • Eingriffsdefinition
  • Vermeidung von Eingriffen
  • Kompensation von Eingriffen
  • Typische Probleme in der Praxis
  • Besonderheiten in beplanten Gebieten und im Innenbereich

5. Naturschutz in der Bauleitplanung

  • Planerische Konfliktbewältigung
  • Eingriffskompensation in der Bauleitplanung
  • Naturschutz und das Verhältnis zum "Bau-Turbo"
  • Bauleitplanung und das Verhältnis zur EU-Wiederherstellungsverordnung

Zielgruppe: Das Online-Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Ordnungsämtern, Bauämtern und kommunalen Umweltbehörden.

Seminartermin: Dienstag, 9. Juni 2026
Seminardauer: 8:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen:
EUR 190,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.

 



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Strafrechtliches Verhalten und Sanktionen von Mitarbeitenden in Kommunalverwaltungen

am 10. Juni 2026

Strafrechtliche Sanktionen machen auch vor Mitarbeitenden in Kommunalverwaltungen nicht halt. Neben den allgemeinen Straftaten müssen sie als Angehörige des Öffentlichen Dienstes zudem besondere Verbote beachten.

Zugleich sind Staatsanwaltschaften und Gerichte in bestimmten Fällen verpflichtet, den Ausgang eines strafrechtlichen Verfahrens der dienstvorgesetzten Stelle bzw. der Leitung der Behörde mitzuteilen. Disziplinarrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen können dann zu der strafrechtlichen Sanktion hinzutreten.

Aus diesen Gründen sollten Mitarbeitende in Kommunalbehörden mit den wichtigsten Materien des Strafgesetzbuches vertraut sein.

 

Die Referentin:

Dr. Binke Hamdan ist seit knapp 10 Jahren Professorin u.a. für Öffentliches Dienstrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Zuvor war sie mehrere Jahre lang zunächst Staatsanwältin, danach Strafrichterin.


  • Überblick über wichtige Themen aus dem Strafgesetzbuch (Täterschaft und Teilnahme, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Vollendung und Versuch)
  • Die Bedeutung der förmlichen Verpflichtung mit Blick auf das Strafrecht
  • Besondere Delikte mit Relevanz für Beschäftigte in Kommunen, zum Beispiel:

      Landesverrat und Verletzung von Staatsgeheimissen

      Amtsdelikte (Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme,
      Rechtsbeugung)

      Vermögensdelikte, insbesondere Diebstahl, Betrug, Veruntreuung

      Beleidigung, Üble Nachrede, Körperverletzung (als Mobbing)

      Nötigung

      Sexualstraftaten

      Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

      Verletzung von Dienstgeheimnissen

      Strafvereitelung im Amt

      Verstöße gegen Datenschutzgesetze

      Urkundendelikte

 

Seminartermin: 10. Juni 2026

Seminardauer: 8:30 bis ca. 16:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen: EUR 265,00 pro Person (zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.) Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.

 



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Betreiberhaftung und Verkehrssicherungspflichten für Betreiber öffentlicher Liegenschaften

am 16. Juni 2026

Die Betreiberverantwortung ist mittlerweile für die Eigentümer öffentlicher Gebäude ein nicht mehr wegzudenkendes Thema. Zahlreiche rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen fordern die Verantwortlichen vor Ort. In der Praxis wird diese Verantwortung oft mit allen Pflichten an die Mitarbeitenden in den Liegenschaftsämtern, an Hausmeister oder an Dritte vor Ort übertragen. Welche Pflichten treffen die Handelnden konkret? Welche Aufgaben müssen wahrgenommen werden? Was bedeuten die Begriffe Haftung, Verkehrssicherungspflicht und Betreiberverantwortung? Darüber wird Ralf Krepper mit anschaulichen Beispielen Auskunft geben. Das Online-Seminar richtet sich an Beschäftigte in Liegenschaftsämtern, in Ämtern für Gebäudewirtschaft, im kommunalen Gebäudemanagement, in Hochbauämtern sowie in Kämmereien, die Aufgaben der Gebäudebewirtschaftung wahrnehmen.

Der Referent:

Ralf Krepper ist seit 29 Jahren beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband und dort Prokurist und leitender Handlungsbevollmächtigter für das Kommunalgeschäft. Er hat langjährige Erfahrung als Referent zu zahlreichen kommunalen Fragestellungen und ist Lehrbeauftragter beim Gemeindetag Baden-Württemberg.


  • Einführung
  • Gefahren und Risikomanagement
  • Haftung generell (Zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahmen)
  • Die Verkehrssicherungspflicht
  • Die Betreiberverantwortung
  • Die Gesetzliche Unfallversicherung
  • Haftungsrechtliche Organisation
    - Übertragung von Pflichten auf Dritte

    Dienstanweisungen / Dokumentation
  • Versicherungsschutz

 

Seminartermin: Dienstag, 16. Juni 2026

Seminardauer: 9:00 bis ca. 12:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen:
EUR 150,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung. Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
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Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Umgang mit dem Rechnungsprüfungsamt

am 23. Juni 2026

Kommunale Verwaltungen stehen zunehmend unter Beobachtung hinsichtlich einer gesetzeskonformen, zweckgerichteten und wirtschaftlichen Mittelverwendung. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) übernimmt dabei eine zentrale Kontrollfunktion. Viele Mitarbeitende in Behörden und öffentlichen Organisationen erleben Prüfungen als komplex, zeitintensiv oder verunsichernd. Gleichzeitig bietet eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem RPA große Chancen: Sie schafft Rechtssicherheit, stärkt interne Abläufe und fördert eine effiziente Gestaltung administrativer Prozesse.

Das Seminar vermittelt praxisnah, wie Mitarbeitende Prüfprozesse souverän begleiten, typische Anforderungen des RPA verstehen und den Austausch auf Augenhöhe gestalten können. Denn allen am Prozess Beteiligten ist eines gemeinsam: sowohl Prüfende als auch Verwaltungsbeschäftigte wollen erreichen, dass die Arbeit in den kommunalen Organisationen effektiv und effizient verrichtet wird und die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Verwaltungen haben können.

Das Seminar richtet sich an

  • Mitarbeitende kommunaler Verwaltungen (Fachbereiche, Querschnittsämter, Kämmereien, Personal- sowie Organisationsabteilungen etc.)
  • Beschäftigte öffentlicher Behörden und Einrichtungen (zum Beispiel kommunale Unternehmen, Zweckverbände, Eigenbetriebe)
  • Mitarbeitende in Organisationen mit kommunaler Anbindung oder Aufsicht
  • Alle, die regelmäßig mit dem Rechnungsprüfungsamt in Berührung kommen

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

 

Die Teilnehmenden …

  • verstehen die Aufgaben, Befugnisse und gesetzlichen Grundlagen des Rechnungsprüfungsamtes,
  • kennen typische Prüfungsabläufe, Methoden und formale Anforderungen,
  • können die eigene Rolle im Prüfprozess sicher einordnen,
  • erhalten Handlungs- und Kommunikationsstrategien für einen souveränen Umgang mit Prüfenden,
  • lernen, wie sie Unterlagen korrekt vorbereiten, strukturiert bereitstellen und Rückfragen effizient bearbeiten,
  • gewinnen Sicherheit im Umgang mit kritischen Situationen und Beanstandungen,
  • erkennen Potenziale zur Verbesserung interner Prozesse sowie Schnittstellen zwischen Fachbereichen und RPA.

 

Der Referent:

Matthias Warnecke ist Referatsleiter im Rechnungsprüfungsamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) und Vorstandsvorsitzender des Instituts der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer e. V. (IDR). Außerdem ist er als nebenberuflicher Lehrbeauftragter am Institut für Arbeitswissenschaft (IAW) an der Ruhr-Universität Bochum tätig.

 


1 – Grundlagen und Einordnung

  • Gesetzliche Grundlagen der Rechnungsprüfung (Kommunalrecht, Haushaltsrecht, interne Revision)
  • Aufgaben, Zuständigkeiten und Prüfungsbefugnisse des RPA
  • Arten der Prüfung: Regelprüfung, Anlassprüfung, Projektprüfung, Prüfung besonderer Vorkommnisse etc.
  • Rolle und Verantwortung der geprüften Mitarbeitenden

 

2 – Prüfungsablauf und Anforderungen

  • Typische Phasen einer Prüfung: Vorbereitung – Durchführung – Auswertung
  • Welche Unterlagen typischerweise angefordert werden (Verträge, Beschlüsse, Vergaben, Projektunterlagen etc.)
  • Formate, Fristen, Dokumentationspflichten
  • Umgang mit Ad-hoc-Anfragen und Nachforderungen
  • Häufige Fehler in der Praxis aus Sicht des RPA

 

3 – Kommunikation & Zusammenarbeit

  • Klare, strukturierte Kommunikation mit Prüfenden
  • Transparenz schaffen: Was wird wie kommuniziert?
  • Do's and Don'ts im Prüfungsprozess
  • Umgang mit Unklarheiten und Rückfragen
  • Konfliktprävention und -lösung: gelassener Umgang mit Kritik oder Beanstandungen

 

4 – Praktische Übungen & Fallbeispiele

  • Bearbeitung realitätsnaher Prüfungsszenarien
  • Analyse einer Prüfmitteilung: Was bedeuten die Feststellungen?
  • Diskussion von Kommunikationsstrategien
  • Tipps zum Aufbau eines internen Dokumentations- und Wissensmanagements

 

5 – Zusammenfassung & Transfer

  • Wiederholung der Kernpunkte
  • Leitfaden für die eigene Praxis
  • Raum für individuelle Fragen und Erfahrungsaustausch


Referent: Matthias Warnecke

Seminartermin: Dienstag, 23. Juni 2026

Seminardauer: 9:00 bis ca. 13:00 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen: EUR 225 pro Person (zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Eine teilnehmende Person darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

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Online-Seminar

Kommunale Energiewende – Umstieg auf Strom

am 30. Juni 2026

Momentan denken viele Kommunen noch an Wärmeplanung. Doch dieser Gedanke allein ist nicht zukunftssicher und vor allem nicht rentabel.

Kommunen und Gemeinde- oder Stadtwerke müssen sich zwangsläufig neu aufstellen und in einem Markt aktiv werden, der sich finanziell lohnt.

Was sollte man dabei alles bedenken und warum zeigen Berechnungen, dass es höchste Zeit wird, als Energieerzeuger und Energievermarkter tätig zu werden.

Wenn die Wertschöpfung aus diesem Sektor in kommunaler Hand verbleibt, dann haben alle etwas davon: Kommunen, Stadtwerke sowie Bürgerinnen und Bürger. Denn der Energiesektor ist hochrentabel.

Kommunalentwicklung muss zwangsläufig eine Richtung einschlagen, die sich von Abhängigkeiten von fossiler Energie und großen Versorgern abwendet.

Berechnungen unterschiedlichster Fachleute und Institutionen zeigen, wie viel Geld für Kommunen allein durch eine durchdachte Energieplanung zu gewinnen ist. Dies möchte Ihnen der Vortrag zeigen.

 

Ergebnis:

Sie kennen die Gründe für eine zukunftssichere Energieplanung. Sie wissen, was möglich ist und was nötig ist, um diesen Weg einzuschlagen.

Das Seminar ist geeignet für politische Funktionsträgerinnen/Funktionsträger, kommunale Klimaschützer und Beschäftigte im Tiefbauamt, im Amt für Stadtentwicklung sowie der Kämmerei mit Bezug zu kommunalen Beteiligungen.

 


  • Wieso Energieabhängigkeit in finanzielle Schieflagen führt
  • Wieso der Weg in Richtung Stromerzeugung so rentabel ist
  • Weshalb sich hier Stadt- und Gemeindewerke eine neue Ausrichtung geben sollen
  • Warum es Sinn macht, die Bürger zu informieren und als Projekt-partner und Nutznießer einzubinden
  • Was nötig ist, um rentabel und versorgungssicher arbeiten zu können

 

Referentin: Gisela Goblirsch gemeinsam mit einem Fachreferenten der pr-competence, München

Seminartermin: Dienstag, 30. Juni 2026

Seminardauer: 9:00 bis ca. 12:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen: EUR 255 pro Person (zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Eine teilnehmende Person darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

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Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
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Haftung und Versicherungsschutz für ehrenamtliches Engagement

am 1. Juli 2026

Die Wahrnehmung ehrenamtlicher Arbeit ist ein sehr wesentlicher und wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaftsordnung. Durch ehrenamtliche Kräfte wird in den vielfältigen Bereichen unseres Zusammenlebens Jahr für Jahr eine Leistung erbracht, die volkswirtschaftlich im zweistelligen Milliardenbereich liegt und welche die öffentliche Hand weder organisieren noch finanzieren könnte.

Ohne die Bereitschaft zu freiwilliger Tätigkeit wäre unser Gemeinwesen kaum vorstellbar.

Ehrenamtliche Kräfte werden dabei insbesondere in Vereinen, aber auch unmittelbar auf kommunaler Ebene (Gemeinde- und Ortschaftsrat, Feuerwehr, lokale Agenda 21 etc.) tätig.

Teilweise besteht jedoch noch immer große Unsicherheit und Ungewissheit über die Haftungsrisiken und den notwendigen Versicherungsschutz, der so viele Facetten hat, dass er für den einzelnen Bürger, aber auch für Vereine und Initiativen oft schwer zu durchschauen ist.

Das Seminar bietet einen Überblick über die Haftungsfragen, die sich beim ehrenamtlichen Engagement stellen sowie über den notwendigen / (teilweise bereits über die Kommune vorhandenen) Versicherungsschutz.

Der Referent:
Ralf Krepper ist seit 29 Jahren beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband und dort Prokurist und leitender Handlungsbevollmächtigter für das Kommunalgeschäft. Er hat langjährige Erfahrung als Referent zu zahlreichen kommunalen Fragestellungen und ist Lehrbeauftragter beim Gemeindetag Baden-Württemberg.

 


Ehrenamtliches Engagement

- Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements

- Vereine, Verbände, Organisationen und Selbsthilfegruppe

- Ehrenamt auf kommunaler Ebene

  > Bürgerschaftliches Engagement

  > Feuerwehr

  > Gemeinde-/Ortschaftsräte

- Freiwilliges Engagement in sonstigen Bereichen

  > Vereine

  > Schöffen, Laienrichter

  > Vermögensbetreuer

Haftungsgrundlagen

- Amtshaftungsansprüche

- Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche

- Haftung für Schäden im Feuerwehrdienst

- Haftung von Vereinsvorständen und Mitgliedern

- Freistellungsansprüche

- Arbeitsunfälle

Versicherungsschutz

- Deckungsschutz im Rahmen der Kommunalen Haftpflichtversicherung

- Rahmenverträge des Landes Baden-Württemberg

- Grundlagen der Vereinshaftpflichtversicherung

- Gesetzliche Unfallversicherung

 

Seminartermin: Mittwoch, 1. Juli 2026

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen:
EUR 150,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

 

Zur Anmeldung

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Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

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Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
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Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Handbuch für Ordnungsämter und Ortspolizeibehörden Baden-Württemberg

am 9. Juli 2026

Daniel Strecker, Mitautor des eingangs genannten Werkes, erläutert Ihnen die komplexen, sich kontinuierlich entwickelnden Aufgaben der Ordnungsämter und Ortspolizeibehörden und gibt Ihnen Orientierungshilfen und Praxistipps an die Hand, mit denen Sie Probleme beim Vollzug der zahlreichen, verschiedentlich verorteten Rechtnormen einfach aus dem Weg räumen.

Bitte beachten Sie, das Seminar setzt Vorkenntnisse im Ordnungsbehördenrecht voraus. Es richtet sich ausdrücklich an Leiterinnen/Leiter und Mitarbeitende der Ordnungsämter, der Bereiche Sicherheit und Ordnung, des kommunalen Ordnungsdienstes und des Vollzugsdienstes in Baden-Württemberg.

 


Rechtsgrundlagen und Praxisbeispiele für rechtssicheres Handeln aus den Bereichen

  • Tiere (Hunde, Katzen, allgemeine Tierhaltung, Tierkörperbeseitigung, Tierseuchen)
  • Veranstaltungen (der Gemeinde oder der Bürger/Gewerbetreibenden)
  • Pass- und Personalausweisrecht, Meldewesen (Gefährder, Adoption, LGBTI+, Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten)
  • Infektionsschutz
  • Jugendschutz
  • Straßenrecht, Winterdienst, Sommerreinigung
  • Straßenverkehrsrecht (die "neuen" Radwege, Fahrradstraßen)
  • die gemeindliche/städtische Feuerwehr

 

Neben seiner Autorentätigkeit ist Daniel Strecker, Diplom-Verwaltungswirt, Berater, Dozent und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

 

Seminartermin:

Donnerstag, den 9. Juli 2026

 

Seminardauer: jeweils von 9:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

 

Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 245 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.

 

Als ideale Ergänzung zu unserem Webinar empfehlen wir Ihnen: Handbuch für Ordnungsämter und Ortspolizeibehörden Baden-Württemberg, 5. Auflage 2024.

Dieses unverzichtbare Handbuch bietet Ihnen tiefergehendes Fachwissen und praktische Ratschläge für Ihre tägliche Arbeit. Sie finden hier alles über die neuesten Rechtsgrundlagen, erweiterte Befugnisse und bewährte Praktiken. Das Buch dient als unentbehrlicher Begleiter für Ordnungsämter und Ortspolizeibehörden in Baden-Württemberg.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Sachenrecht für Kommunalbehörden: Eigentum und Besitz sowie Grundbuch

am 17. September 2026

Für viele Entscheidungen der Kommunalbehörden sind Kenntnisse des Sachenrechts unabdingbar. In diesem Online-Seminar erhalten Mitarbeitende in Städten und Gemeinden das erforderliche Rüstzeug zum Umgang mit den §§ 854 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie lernen die Rechtsnormen des Sachenrechts sicher anzuwenden und rechtssichere Entscheidungen zu treffen.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende im Immobilienmanagement, im Bauamt und Stadtplanungsamt, im Tiefbauamt sowie im Straßen- und Grünflächenamt und nicht zuletzt an Angestellte in Ordnungsämtern und Kämmereien.

Referieren wird Prof. Dr. Stephan Arens, Inhaber einer Professur für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der TH Köln sowie Lehrbeauftragter an der WHU Otto Beisheim School of Management in Vallendar, Referent und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen.


  • Abgrenzung Eigentum und Besitz
  • Überblick über Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt)
  • Besonderheiten bei Grundstücken (Kaufvertrag/Grundbucheintragung)
  • Belastungen des Grundbuchs
  • Berichtigung des Grundbuchs

 

Seminartermin: 17. September 2026

Seminardauer: 8:30 bis 12:30 Uhr

 

Teilnahmebetrag und Leistungen:

EUR 210,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung. Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
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Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Kommunale Risiken und deren versicherungsrechtliche Absicherung

am 22. September 2026

Kommunen und kommunale Unternehmen stehen immer häufiger vor der Frage des Erkennens, der Beurteilung und der Absicherung vorhandener Schadenszenarien, die sich in vielen Bereichen kommunalen Handelns realisieren können.

Kenntnisse insbesondere über vorhandene Risiken, deren Bewertung und Absicherung bis hin zur Beurteilung der versicherungstechnischen Möglichkeiten werden dabei von den zuständigen Verantwortlichen, aber auch von Sachbearbeitern und Entscheidungsträgern vor Ort gefordert.

Dabei stellen auch Kenntnisse über die Situation des Versicherungsmarktes, der Beratung durch Makler und Außendienste, der Organisation der kommunalen Versicherungswirtschaft sowie der Schadenregulierung wichtige Kriterien dar.

Der Referent:
Ralf Krepper ist seit 29 Jahren beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband und dort Prokurist und leitender Handlungsbevollmächtigter für das Kommunalgeschäft. Er hat langjährige Erfahrung als Referent zu zahlreichen kommunalen Fragestellungen und ist Lehrbeauftragter beim Gemeindetag Baden-Württemberg


  • Kommunale Risikobewertung
    • Erkennen von Gefahrenquellen im Innen- und Außenverhältnis
    • Bewerten von Risiken / Handlungsalternativen
    • Grundzüge des Haftungsrechts
    • Haftungsrechtliche Organisation
    • Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Einrichtungen
  • Grundlagen des Kommunalen Versicherungswesens
    • Umlage-/Kapitaldeckungsverfahren
    • Möglichkeiten der Risikoabdeckung durch einzelne Versicherungssparten
    • Übersicht über die Kommunalversicherer in der Bundesrepublik Deutschland als Selbsthilfeeinrichtung der Kommunen
    • Vergleich zur privaten Versicherungswirtschaft
  • Beratung und Vermittlung von Versicherungsschutz
    • Makler, Versicherungsberater
    • Beratungsdienste der Kommunalversicherer
  • Verhalten im Schadenfall
    • Anzeige-, Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten
    • Schadenminderungspflichten
    • Anerkennungsverbot

 

Seminartermin:

Dienstag, 22. September 2026

 

Seminardauer:

9:00 bis ca. 16:00 Uhr

 

Teilnahmebetrag und Leistungen:

EUR 195,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

 

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung. Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Grundlagenwissen Bodenschutzrecht

am 24. September 2026

Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Grundlagen des Bodenschutzrechtes zu geben. Die Teilnehmer:innen sollen ein Verständnis über die relevanten bodenschutzrechtlichen Plichten, Zuständigkeiten und Instrumente erlangen. Die Anwendung wird anhand von Beispielen aus der Praxis erläutert.

Die Referentin: Kreisumwelträtin Mandy Pelka, Sachgebietsleiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz beim Märkischen Kreis


1. Einführung

  • Was ist eigentlich Boden und wieso muss dieser geschützt werden?
  • Überblick der Rechtsquellen
  • Abgrenzung zu anderen Umweltrechtsbereichen
  • Zuständigkeiten

 

2. Rechtliche Grundlagen

  • Zweck und Anwendung des Gesetzes
  • wichtige Begriffe im BBodSchG: u. a. Bodenfunktion, Altlasten, schädliche Bodenveränderungen
  • Pflichten zur Gefahrenabwehr und Vorsorgepflichten

 

3. Untersuchung und Bewertung von Flächen

  • Untersuchungs- und Bewertungspflichten
  • Prüf- und Maßnahmenwerte bezogen auf die Wirkungspfade
  • Ablauf: Verdacht - orientierende Untersuchung – Detailuntersuchung – Gefährdungsabschätzung – Sanierungsuntersuchung/konzept – Sanierungsplan - Monitoring

 

4. Verwaltungsverfahren und Durchsetzung

  • Erfassung im Altlastenkataster und Auskünfte
  • Anordnungen im Bodenschutzrecht
  • Störerauswahl und relevante Rechtsprechung
  • Der öffentlich-rechtliche Vertrag

 

5. Altlastenmanagement in der Praxis

  • fachliche Bewertung von Untersuchungen
  • Sanierung: Sanierungskonzept oder -planung?
  • Sanierungsverfahren
  • Ablauf Altlastenbearbeitung in der behördlichen Praxis anhand von Beispielen (u.a. Nutzung von Grundstücken mit Belastung)

 

6. Grundlagen Ersatzbaustoffverordnung

  • Begriffe: Ersatzbaustoffe, technisches Bauwerk etc.
  • Anzeigeverfahren und Überwachung
  • Anforderungen an den Einbau mit Praxisbeispielen
  • Abgrenzung zum Bodenschutzrecht

 

7. Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

  • Novellierung des Bodenschutzrechtes, EU- Bodenstrategie 2030 etc.

 

Zielgruppe: Das Online-Seminar richtet sich an Einsteiger:innen der kommunalen Umweltbehörden sowie erfahrene Kolleg:innen, die Interesse daran haben, einzelne Themenbereiche aufzufrischen

 

Seminartermin: Donnerstag, 24. September 2026
Seminardauer: 8:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr

 

Teilnahmebeitrag und Leistungen:
EUR 180,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Kampagnen für kommunale Themen starten

am 1. Oktober 2026

Kommunale Themen wie Energieversorgung, Haushaltsveränderungen, soziale Planungen, Baumaßnahmen und viele mehr brauchen eine längere Anlaufzeit, um die Notwendigkeit der Planung und die Verlässlichkeit der Verwaltung in diesem Projekt in der Bevölkerung zu verankern.

Mit einer Pressemitteilung oder der Veröffentlichung auf Social Media ist es nicht getan, denn Bürger und Beteiligte wollen eingebunden werden.

Viele Kommunalchefs scheuen sich davor, zwei Feuerwehren zusammenzulegen, da sie die Entrüstung dieser Planung bereits im Vorfeld spüren. Das gleiche gilt für Kürzungen von Hilfen im sozialen Bereich.

Doch diese Themen werden sich nicht von selbst auflösen. Sie müssen in der Bevölkerung ankommen und dort verstanden werden. Deshalb macht es Sinn, sich Kampagnen auszudenken, die auf lange Sicht erfolgreiche Projekte möglich machen. Wie solche Kampagnen aussehen können und wie man sie startet, zeigt dieser Vortrag anhand von zwei Beispielen.

Nach der Veranstaltung kennen Sie die Einzelbestandteile des Kampagnen-Marketings und wissen, wie Sie zukünftig sicherer an die Zielgruppen herankommen werden und wieviel Aufwand und welche Kosten mit einer solchen Kampagne verbunden sind.

 


  • Was alles zu einer Kampagne gehört
  • Wie man die richtigen Zielgruppen erreicht
  • Welcher Aufwand in die Kommunikation fließen sollte
  • Was eine Kampagne kostet

 

Zielgruppe: Das interaktive Online-Seminar richtet sich an politische Funktionsträgerinnen/Funktionsträger und Mitarbeitende in der Verwaltung an der Schnittstelle zur Öffentlichkeit.

Referentin: Gisela Goblirsch , Inhaberinder pr-competence, München

Seminartermin: Donnerstag, 1. Oktober 2026

Seminardauer: 9:00 bis ca. 12:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen: EUR 235 pro Person (zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Eine teilnehmende Person darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Haftung und Versicherungsschutz für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

am 5. November 2026

„Wer haftet der muss auch zahlen“ – dieses alte Sprichwort gilt für Kommunen wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.

Doch welche Haftungsgrundlagen gelten für juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Mitarbeitende? Stellt die Unterscheidung zwischen Beamtinnen/Beamten und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ein Kriterium dar? Können vom Dienstherren gar Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden?

Diese und zahlreiche andere Fragen sollen in dem Seminar beantwortet werden. Neben dem haftungsrechtlichen Fokus soll auch der vorhandene und notwendige Versicherungsschutz zur Risikoabsicherung beleuchtet werden.

Der Referent:
Ralf Krepper ist seit 29 Jahren beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband und dort Prokurist und leitender Handlungsbevollmächtigter für das Kommunalgeschäft. Er hat langjährige Erfahrung als Referent zu zahlreichen kommunalen Fragestellungen und ist Lehrbeauftragter beim Gemeindetag Baden-Württemberg.


  • Grundlagen des Deutschen Haftungsrechts
    A) Verschuldenshaftung
    - Deliktische Haftung
    - Vertragliche Haftung
    - Amtshaftung
    B) Gefährdungshaftung
  • Haftung der Gemeinden und Landkreise als Körperschaften
  • Haftung der kommunalen Unternehmen
  • Die persönliche Haftung der Beschäftigten im Innen- und Außenverhältnis
    - Beamtinnen/Beamte
    - Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
    - Mitarbeitende kommunaler Unternehmen / Geschäftsführer
    - Ehrenamtlich Tätige (Gemeinderäte, Ortschaftsräte)
  • Versicherungsschutz


Seminartermin: 5. November 2026
Seminardauer: 9:00 bis ca. 12:30 Uhr
Teilnahmebetrag und Leistungen: EUR 150,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung. Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.


Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Dynamische Beschaffungssysteme – das vollelektronische Verfahren?

am 12. November 2026

Das Online-Seminar will eine Einführung in das seit 2016 in §§ 120 Abs. 1 GWB, 22 – 24 VgV geregelte dynamische Beschaffungssystem geben. Dieses zeitlich befristete, ausschließlich elektronische Verfahren zur Beschaffung marktüblicher Leistungen soll die Beschaffungsvorgänge für die öffentliche Verwaltung erleichtern und bietet einige Vorteile, dennoch sind vergaberechtliche Grenzen zu beachten. Nach einem Überblick über die bestehenden Anwendungsfälle und eine Abgrenzung zu anderen Vergabearten werden die Anforderungen an ein dynamisches Beschaffungssystem und der Ablauf des Beschaffungsvorgangs über ein solches mit seinen Besonderheiten dargestellt. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile des Verfahrens werden dann einzelne potenzielle Anwendungsfälle erörtert.

Zielgruppe:
Das Online-Seminar richtet sich an Beschäftigte in der kommunalen öffentlichen Beschaffung, wie Vergabestellen und kommunale Unternehmen.

Der Referent:
Dr. Wolfgang Heinze berät als Fachanwalt für Vergaberecht insbesondere öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption, Gestaltung und Durchführung von nationalen oder EU-weiten Vergabeverfahren sowie der Vertretung von Bewerbern und Bietern in Vergabeverfahren. In seinen Kernbereichen Vertrags- und Vergaberecht schult Dr. Heinze regelmäßig Mitarbeitende von Einkaufsabteilungen bei der Vertrags- und Verfahrensgestaltung, zudem gibt er Seminare bei verschiedenen renommierten Anbietern und Hochschulen.


  • Rechtliche Grundlagen
  • Kennzeichen des dynamischen Beschaffungssystems
  • Grenzen des dynamischen Beschaffungssystems
  • Ablauf einer Vergabe mittels eines dynamischen Beschaffungssystems
  • Beispiele
  • Ausblick

 

Seminartermin: Donnerstag, 12. November 2026

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr

 

Teilnahmebetrag und Leistungen:

EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.).

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Personal führen und motivieren

am 17. November 2026

Personal zu führen, ist keine einfache Angelegenheit. Menschen sind unterschiedlich in ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen.

Dennoch gibt es einige wichtige Zusammenhänge, die man beachten sollte, wenn man Teams, Abteilungen oder Verwaltungen als Ganzes führt.

Einige Grundregeln vereinfachen die Sicht auf komplizierte Personal-Situationen. Besonders einige wichtige Kernpunkte sollte man als Führungskraft beachten. Diese Grundregeln machen das Leben nicht leichter, sondern erfordern Disziplin und Situationsbewusstsein. Doch auf Dauer zahlt sich die Mühe aus.

Je klarer und geradliniger die Führungskraft, desto einfacher auf Dauer die Führung als Aufgabe. Unnötige Härte ist ebenso hinderlich wie zu großes Entgegenkommen. Wer also führen will, muss sich selbst im Griff haben.

  • Dieses Seminar gibt Instrumente an die Hand, damit (Selbst-)kontrolle funktionieren kann.
  • Sie wissen welche Zusammenhänge des Miteinanders es in Teams und Institutionen gibt
  • Sie haben Angriffspunkte, die es Ihnen erleichtern, Motivation zu erzeugen
  • Sie wissen, welche Führungsfehler zu welchen Konsequenzen führen

Unverzichtbares Know-how für alle Mitarbeitenden im Öffentlichen Dienst mit Führungsverantwortung

 


  • Systemprinzipien und ihre Anwendung
  • Selbstschutz und Klarheit gegenüber Mitarbeitenden
  • Wieso das LOB-Gespräch so wichtig ist
  • Effekte fehlender Konsequenz
  • Zehn Regeln, um eine Abteilung in kurzer Zeit vollständig zu zerstören

 

Referentin: Gisela Goblirsch Inhaberin der pr-competence, München, Journalistin, PR-Beraterin, Dozentin

Seminartermin: Dienstag, 17. November 2026

Seminardauer: 9:00 bis ca. 12:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen: EUR 235 pro Person (zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Eine teilnehmende Person darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Wenn der Kopf nicht mehr stillsteht – Wege zu mehr Gelassenheit im Bürgermeisteramt

am 18. November 2026

Wer im Bürgermeisteramt steht, kennt diese Momente: Gedanken, die nicht zur Ruhe kommen. Sorgen, die sich im Kopf festsetzen. Themen, die man gedanklich immer wieder bewegt – tagsüber im Rathaus und nachts im Bett.

Diese inneren Dauerschleifen machen dünnhäutig, rauben Kraft und lassen den Blick für das Wesentliche verschwimmen. Bleiben sie über längere Zeit bestehen, zeigen sie sich oft auch körperlich: Schlafstörungen, Erschöpfung, Verspannungen, Nervosität.

Hohe Erwartungen, ständiger Verantwortungsdruck, ungelöste Konflikte und politische Spannungsfelder sind häufige Auslöser - besonders im Amt.

Ziele der Veranstaltung:

  • Erkenntnis: Stressauslösende Gedanken erkennen, ihre Dynamik verstehen und wirksam unterbrechen.
  • Entlastung: Erfahren, wie Sie aus der inneren Anspannung aussteigen und wieder mehr Gelassenheit spüren.
  • Austausch: Im geschützten Rahmen eigene Belastungen ansprechen, von den Erfahrungen anderer Amtsträger profitieren und konkrete Wege für Ihren Alltag entwickeln

Damit Sie wieder klar denken, sich entspannter fühlen und Ihr Amt mit mehr Ruhe und innerer Stabilität führen können.

Die Referentin:
Mercedes Mende ist Psychologin (M.Sc.), Diplom-Volkswirtin und Therapeutin mit klarem Ziel:
Menschen in öffentlicher Verantwortung zu stärken. Mit ihrer langjährigen Erfahrung aus über 4.000 Sitzungen gilt sie als profilierte Expertin für die psychologische Begleitung von Bürgermeistern, Landräten und kommunalen Führungskräften.

Nach einer Karriere als Führungskraft spezialisierte sich Mercedes Mende auf die psychischen Belastungsfaktoren in politischen Spitzenämtern. Sie versteht die "Amtskette" nicht nur als Symbol, sondern auch als Gewicht: In einer Zeit, in der der Ton in der Gesellschaft rauer wird und die Erwartungen an die Kommunalpolitik massiv steigen, bietet sie fundierte Strategien für Krisenfestigkeit, Führungsstärke und psychologische Sicherheit zum Schutz der mentalen Gesundheit. Dabei greift sie auch auf ihre Erfahrung als Notfallpsychologin und Traumatherapeutin zurück, um Amtsträger auch in hochbelastenden Situationen sicher zu begleiten.

Mercedes Mende arbeitet in eigener Praxis im Schwarzwald und unterstützt Amtsträger im gesamten deutschsprachigen Raum (https://mercedes-mende.de).


Zielgruppe: Oberbürgermeisterinnen/Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen/ Bürgermeister und Beigeordnete


Seminartermin/e: Mittwoch, 18. November 2026
Seminardauer: 10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr
Teilnahmebeitrag und Leistungen: EUR 320,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Wohngeld-Lastenzuschuss - Expertenwissen für Sachbearbeitende

am 24.11.2026 (Einheit 1) und 26.11.2026 (Einheit 2)

Wer kennt es nicht: es geht ein Antrag auf Lastenzuschuss in der Wohngeldstelle ein und man versucht, diesen an die erfahrene Kollegin oder den erfahrenen Kollegen abzugeben.

Dieses Seminar vermittelt praxisnahe Inhalte und Erfahrungen, die jeden Sachbearbeitenden im Umgang mit Lastenzuschüssen sicher macht und auftauchende Fragen beseitigt. Egal ob Standard- oder Spezialfall. 

Der Referent Peter Giebels, selbst Wohngeld-Sachbearbeiter, nimmt relevante Gesetze und Fragestellungen unter die Lupe. Dabei zeigt er Schritt für Schritt, wie Sie als Sachbearbeitender die Antragsunterlagen analysieren und sich auf das Wesentliche konzentrieren.

In zwei 3,5-stündigen Einheiten bekommen Sie praxisnahes Fachwissen direkt von der Basis vermittelt. Auftretende Fragen werden diskutiert und beantwortet und Fallbeispiele werden erörtert.

Ihr Mehrwert:
Mehr Handlungssicherheit, ein geschulter Blick für das Entscheidende und die Fähigkeit, auch anspruchsvolle Lastenzuschuss-Fälle souverän zu bearbeiten – aus der Praxis für die Praxis.

 

Zielgruppe:

Das Online-Seminar richtet sich an:

  • Sachbearbeitende, die bereits praktische Erfahrungen in der Wohngeldsachbearbeitung gesammelt haben
  • Mitarbeitende in Wohngeldbehörden, die ihre Grundkenntnisse systematisch aufbauen und vertiefen möchten
  • Führungskräfte, die auch in Spezialthemen Wissen benötigen
  • Sachbearbeitende im Widerspruchsverfahren, die nicht direkt in der laufenden Sachbearbeitung tätig sind
     

Vorkenntnisse sind von Vorteil, da das Seminar auf vorhandenem Grundwissen aufbaut.

 

Der Referent:

Peter Giebels ist seit 2019 in der Wohngeld-Sachbearbeitung tätig. Sein beruflicher Werdegang begann zunächst mit der Ausbildung zum Tischlermeister, bevor er in die öffentliche Verwaltung wechselte und auf dem zweiten Bildungsweg den ersten und zweiten Verwaltungslehrgang erfolgreich abschloss. Diese Kombination aus handwerklicher Praxis und verwaltungsfachlichem Know-how prägt seinen besonderen Blick auf das Wohngeldrecht. Durch eigenes Wohneigentum und Vermietungserfahrung bringt Herr Giebels zusätzliche praktische Expertise in seine Tätigkeit ein, die es ihm ermöglicht, die Herausforderungen der Wohngeldberechnung aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. Seit 2025 ist er als Dozent im Bereich Wohngeld deutschlandweit tätig und vermittelt sein Fachwissen an Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in Wohngeldstellen. Sein Spezialgebiet ist der Lastenzuschuss, doch auch in anderen Wohngeldthemen - von Grundlagen bis hin zu Spezialfällen - hat er Expertise. Als aktiver Sachbearbeiter zeichnen sich seine Seminare durch hohe Praxisnähe und anschauliche Darstellung komplexer Sachverhalte aus, so dass die Teilnehmenden direkt anwendbares Wissen für ihren Berufsalltag mitnehmen können.


  • Abgrenzung Miet- und Lastenzuschuss, besonders in Grenzfällen
  • Berücksichtigungsfähigkeit von Kapitaldienst und Bewirtschaftung
  • Berechnung bei Mischnutzung
  • Welche Unterlagen und Nachweise sind notwendig?
  • Wie werden die notwendigen Unterlagen richtig gelesen?
  • Verhalten bei Wohnrecht / Nießbrauch / Erbbaurecht
  • Mieteinnahmen / Vermietung / Vermögen
  • Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis
  • Spezialfälle, die nicht konkret im Gesetz zu finden sind
  • Besprechung konkreter Fälle aus Ihrer täglichen Praxis

 

Methodik:
Vortrag, offene Fragestellung und Diskussion, Fallbesprechung in der Gruppe.

Seminartermin: Einheit 1 Dienstag 24.11. und Einheit 2 Donnerstag 26.11.2026

Seminardauer: Einheit 1 8:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr | Einheit 2 8:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr

 

Teilnahmebetrag und Leistungen:

EUR 250,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.).

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Eine teilnehmende Person darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
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Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Rechtsextremes Verhalten von Beamtinnen und Beamten: dienst- und disziplinarrechtliche Reaktionsmöglichkeiten

am 17. Februar 2027

Rechtsextremes Verhalten von Beamtinnen und Beamten beherrscht regelmäßig die Schlagzeilen und ist von hoher politischer Brisanz. Welche Möglichkeiten haben die personalverwaltenden Stellen bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern, wenn Verdachtsmomente bestehen, ob die künftige Beamtin/der künftige Beamte auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht? Wie ist zu verfahren, wenn während des Beamtenverhältnisses auf Widerruf oder Probe Zweifel an der charakterlichen Eignung auftreten? Und schließlich: Welche Möglichkeiten bieten Dienst- und Disziplinarrecht, um rechtsextremem Verhalten Einhalt zu gebieten und notfalls das Beamtenverhältnis ggf. durch die Einschaltung des Disziplinargerichts zu lösen? Kann sogar das Ruhegehalt aberkannt werden?

Der Referent:

Prof. Dr. Christian Bamberger ist Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Münster und Honorarprofessor der Universität Münster. Er ist langjähriger Vorsitzender beamten- und disziplinarrechtlicher Kammern des Verwaltungsgerichts. Er forscht und lehrt seit vielen Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts. Zudem ist er u. a. als Dozent an Studieninstituten und Fortbildungseinrichtungen der Polizei tätig.


  • Einstellung von Beamtenbewerbern
  • charakterliche Eignung
  • Freiheitlich demokratische Grundordnung
  • dienstliches Weisungsrecht
  • Entlassung von Widerrufs- und Beamten auf Probe
  • Dienstvergehen
  • Wohlverhaltenspflicht
  • Verfassungstreuepflicht
  • Entfernung aus dem Dienst
  • Aberkennung des Ruhegehalts

 

Zielgruppe:
Das interaktive Online-Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Personal verwaltenden Stellen.

Seminartermin: Mittwoch, 17. Februar 2027

Seminardauer: 8:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen: EUR 165,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Eine teilnehmende Person darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Einstieg in das Allgemeine Verwaltungsrecht

am 3. März 2027

Lernen Sie praxisbezogen und anhand zahlreicher Beispiele die unterschiedlichen Verwaltungsbereiche sowie die Formen der Aufgabenwahrnehmung in der Öffentlichen Verwaltung kennen.

Der Referent:
Ralf Krepper ist Abteilungsdirektor und Prokurist bei BGV Badische Versicherungen Karlsruhe. Er ist Dozent an der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg für die Bereiche Allgemeines Verwaltungsrecht, Polizeirecht und Vermittlung von Führungskompetenzen.


1. Einführung

2. Unterscheidung der Verwaltung nach Aufgaben, Arten, Rechtsform des Handelns

3. Unterscheidung nach dem Grad der Gesetzgebundenheit
   (Gebundene Verwaltung/ Ermessensverwaltung)

4. Überblick über die Verwaltungsträger am Beispiel Baden-Württemberg

5. Gesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen

6. Verwaltungsakt (Grundlagen und Inhalte), Bekanntgabe, Bestimmtheit, Begründung etc.

7. Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt

8. Aufhebung von Verwaltungsakten

9. Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte

10. Vollstreckung von Verwaltungsakten

 

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Seiteneinsteiger, die zum ersten Mal mit verwaltungsrechtlichen Themen und Fragestellungen in Berührung kommen.


Seminartermin/e: Mittwoch, 3. März 2027
Seminardauer: 09:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr
 

Teilnahmebeitrag und Leistungen: EUR 220,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.



Online-Seminar

Wenn Harmonie zur Last wird – Wie Sie als Amtsträger Konflikte souverän meistern

am 13. April 2027

In vielen Situationen im Rathaus spüren Sie die Spannung: Das unangenehme Gefühl vor der nächsten Gemeinderatssitzung oder der innere Druck, Themen nicht auszusprechen, um eine Eskalation zu vermeiden.

Viele Bürgermeister kennen diese Momente, in denen Konflikte gemieden werden – nicht aus Schwäche, sondern weil der Preis für Spannungen zu hoch scheint. Doch dauerhaftes Schweigen kostet Kraft und schwächt Ihre Handlungssicherheit.

In dieser Veranstaltung erfahren Sie:

• Was hinter der Scheu vor Konflikten wirklich steckt

• Warum Klarheit innerlich entlastet - und Beziehungen sogar stärkt

• Wie Sie Konflikte sachlich, ruhig und sicher ansprechen können

• Welche Gesprächstechniken Ihnen Halt und Orientierung geben

• Sie lernen, Ihren Standpunkt zu vertreten, ohne angriffslustig oder hart zu wirken - und ohne Angst vor der Reaktion des Gegenübers.

Der geschützte Rahmen ermöglicht es, eigenes Konflikterleben anzusprechen, Erfahrungen mit anderen Amtsträgern zu teilen und Mut zu entwickeln, Gespräche aktiver zu gestalten.

Damit Sie im Amt sicher auftreten und Konflikte nicht länger meiden, sondern souverän klären.

Die Referentin: 
Mercedes Mende ist Psychologin (M.Sc.), Diplom-Volkswirtin und Therapeutin mit klarem Ziel:
Menschen in öffentlicher Verantwortung zu stärken. Mit ihrer langjährigen Erfahrung aus über 4.000 Sitzungen gilt sie als profilierte Expertin für die psychologische Begleitung von Bürgermeistern, Landräten und kommunalen Führungskräften.

Nach einer Karriere als Führungskraft spezialisierte sich Mercedes Mende auf die psychischen Belastungsfaktoren in politischen Spitzenämtern. Sie versteht die "Amtskette" nicht nur als Symbol, sondern auch als Gewicht: In einer Zeit, in der der Ton in der Gesellschaft rauher wird und die Erwartungen an die Kommunalpolitik massiv steigen, bietet sie fundierte Strategien für Krisenfestigkeit, Führungsstärke und psychologische Sicherheit zum Schutz der mentalen Gesundheit. Dabei greift sie auch auf ihre Erfahrung als Notfallpsychologin und Traumatherapeutin zurück, um Amtsträger auch in hochbelastenden Situationen sicher zu begleiten.

Mercedes Mende arbeitet in eigener Praxis im Schwarzwald und unterstützt Amtsträger im gesamten deutschsprachigen Raum (https://mercedes-mende.de).


Zielgruppe: Oberbürgermeisterinnen/Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen/ Bürgermeister und Beigeordnete


Seminartermin: Dienstag, 13. April 2027
Seminardauer: 10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr
Teilnahmebeitrag und Leistungen: EUR 320,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone) sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte verwenden Sie für eine optimale Kommunikation ein Headset.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari.
Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums
erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, sondern nur mit natürlichen oder juristischen Personen, die unsere Webinare zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit buchen. Eine entsprechende Prüfung wird vorgenommen. Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Behörde/Verwaltung, zu einem Unternehmen oder einer sonstigen Institution (Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Institution) und die Bestätigung, dass das Seminar ausschließlich zum Zwecke der beruflichen Tätigkeit gebucht wird. Die Anmeldung hat durch das Unternehmen, die Institution oder Behörde zu erfolgen, für die die teilnehmende Person beruflich als Angestellte oder gesetzliche Vertreterin oder Inhaberin/Freiberuflerin selbständig tätig ist.