In Ämtern, Behörden und Verwaltungen werden die Aufgabenstellungen und Herausforderungen immer komplexer. Um hier den Überblick zu behalten und stets informiert zu bleiben, bieten wir Ihnen Seminare zu unterschiedlichen Themenbereichen an.
Wir vermitteln Ihnen das notwendige Wissen, geben Ihnen Orientierungshilfen an die Hand und haben Praxistipps parat, damit Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern können.
Webinar
Im Recht der Fachkräfteeinwanderung wie auch der Arbeitsmigration sind durch das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung bedeutende Änderungen eingetreten, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2019 fortentwickeln.
Diese treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in 3 Stufen in Kraft: die ersten beiden Tranchen sind bereits am 18. November 2023 und am 1. März 2024 in Kraft getreten, die letzte Stufe, die insbesondere die neue Chancenkarte zum Gegenstand hat, wird am 1. Juni 2024 in Kraft treten.
Das Seminar richtet sich nicht nur an Mitarbeitende in Ausländerbehörden, Arbeitsagenturen, Universitätsverwaltungen und potentielle Arbeitgeber von Drittstaatsangehörigen sondern an alle Beschäftigten, die mit Fragen rund um die Fachkräfteeinwanderung in ihrem Berufsalltag konfrontiert werden.
Dr. Wolfgang Breidenbach bittet Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücklich im Vorfeld des Seminares Fragen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu sammeln, um sie während des Termins zu beantworten und den Beteiligten abschließend in gebündelter Form zur Verfügung zu stellen. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und melden sich zu unserem Webinar an.
Referent: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Breidenbach, Referent, Berater in Gesetzgebungsverfahren
Seminartermin: Dienstag, 07. Mai 2024
Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr
Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 180 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen begrenzt. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig anzumelden, um Ihren Platz zu sichern.
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail
Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.
Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.
Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Webinar
In behördlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren sind immer häufiger naturschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, die auch für andere Ämter in der Kommune von Bedeutung sind. Das Seminar erklärt die wichtigsten Regelungen des Naturschutzrechts, ihre Funktionsweisen und ihr Zusammenspiel mit anderen Rechtsgebieten, um nicht nur im Planungs- und Genehmigungsverfahren effektiv hiermit arbeiten zu können.
Buchen Sie jetzt unser Webinar. Wir vermitteln Ihnen das notwendige Wissen und geben Ihnen Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Referent: Dr. Johannes Osing, Fachdienstleiter Umwelt beim Märkischen Kreis, Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Veröffentlichungen in diversen Kommentaren und Zeitschriften.
Seminartermin: Der Webinartermin am 14. Mai 2024 ist ausgebucht. Gerne melden Sie sich unter dem Ersatztermin am Mittwoch, den 18. September 2024 weiter unten auf der Seite an.
Seminardauer: 8:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr
Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 150 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.
Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.
Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.
Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Webinar
Durch das Rückführungsverbesserungsgesetz, das am 27. Februar 2024 in Kraft getreten ist, ist der Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung erheblich erleichtert worden. In diesem Seminar dreht sich alles um die Themen Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung und Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Lichte des Rückführungsverbesserungsgesetzes und des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Ausländerbehörden, Arbeitsagenturen und potentielle Arbeitgeber von Drittstaatsangehörigen. Dr. Wolfgang Breidenbach bittet Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücklich im Vorfeld des Seminares Fragen aufzulisten, um sie während des Termins zu beantworten. Er wird den Beteiligten die Ergebnisse abschließend in gebündelter Form zur Verfügung stellen. Verabreden Sie sich zu einem Chat mit Ihrem Referenten und buchen Ihr Webinar „Neue Regelungen beim Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Duldung und Aufenthaltsgestattung“.
Das Webinar widmet sich insbesondere folgenden Themen:
Referent: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Breidenbach, Referent, Berater in Gesetzgebungsverfahren
Seminartermin: Dienstag, 10. September 2024
Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr
Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 180 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf nicht angemeldete Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen begrenzt. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig anzumelden, um Ihren Platz zu sichern.
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.
Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.
Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.
Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Webinar
Der Weg in die digitale Verwaltung ist voller Fallstricke. Informationstechnologie und IT-Recht ändern sich täglich und entwickeln sich ungebremst weiter. Erweitern Sie Ihre Kompetenzen und treten Sie der komplexen Regelungsdichte mit Know-how entgegen.
Buchen Sie jetzt unser Online-Seminar. Wir vermitteln Ihnen das notwendige Wissen. Chatten Sie mit Ihrem Referenten Dr. David Bomhard.
Block 1 IT-Outsourcing: Die Bedeutung von IT-Outsourcing nimmt mit der fortschreitenden Digitalisierung auch in den Kommunalbehörden immer weiter zu. Gleichzeitig steigt die technische Komplexität und Regulierungsdichte. Für ein gelungenes IT-Outsourcing stellen sich Kommunalbehörden zahlreiche Fragen: Welche Anforderungen an die IT-Sicherheit müssen nach NIS2 und der geplanten Umsetzung in das BSIG erfüllt werden? Wie beeinflusst der kürzlich in Kraft getretene Data Act die Arbeit der Kommunalbehörden? Und welche Neuerungen hat das Datenschutzrecht seit Inkrafttreten der DS-GVO erfahren?
Block 2 Künstliche Intelligenz: ChatGPT, Copilot, Stable Diffusion und Midjourney - Die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz sind allgegenwärtig. Und das ist erst der Anfang. In den nächsten Jahren wird KI unsere Welt grundlegend verändern. Der Einsatz von KI birgt gerade für Kommunalbehörden technische und rechtliche Herausforderungen. Welche Möglichkeiten und Grenzen gibt es im Behördenalltag bei der Nutzung von KI-Systemen? Darf z.B. generative KI zum Erlass eines Verwaltungsakts eingesetzt werden? Dürfen Kommunalbehörden mit den ihnen verfügbaren Daten selbst KI trainieren? Falls ja, was ist dabei zu beachten? Und welche Pflichten ergeben sich aus dem AI Act für Kommunalbehörden?
Referent: Dr. David Bomhard, Physiker und Rechtsanwalt, ist spezialisiert auf alle rechtlichen Themen rund um Klassisches IT-Recht und Künstliche Intelligenz. Er ist Lehrbeauftragter für IT- und Datenrecht an der Universität Passau.
Seminartermin: Mittwoch, 05. Juni 2024
Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr
Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 130 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.
Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.
Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.
Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Webinar
Betrug ist so alt wie die Menschheit, gilt dies auch in Hinblick auf Lebensmittel? Pferdefleisch in der Lasagne, gepanschtes Olivenöl oder falsch angegebene Herkunftsländer - Lebensmittelbetrug und Lebensmittelfälschungen sind Themen, mit denen sich auch die amtliche Lebensmittelüberwachung angesichts globaler Warenströme mit immer größeren Margen zunehmend auseinandersetzen muss.
Durch Vorgaben der EU (z. B. VO 2017/625) rückt die Bekämpfung von Food Fraud (Lebensmittelkriminalität) daher stärker als bisher in den Fokus der Kontrollen.
Der Ansatz der "risikoorientierten Kontrolle" ist nicht mehr ausschließlich auf die Lebensmittelsicherheit beschränkt, sondern auch verstärkt auf das Risiko von Lebensmittelbetrug ausgerichtet. Es ist hierbei zu beachten, dass nicht jede Täuschung einen Betrug darstellt, aber jeder Betrug eine Täuschung erfordert.
Der Referent Maik Maschke erläutert die Thematik anschaulich anhand zahlreicher Praxisbeispiele, ergänzt durch die rechtlichen Grundlagen.
Ergänzt wird sein Vortrag mit der Vorstellung einer Kontrollhilfe für die praktische Kontrolltätigkeit von Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren.
Maik Maschke ist seit über 21 Jahren in der amtlichen Lebensmittelüberwachung als Lebensmittelkontrolleur und Qualitätsmanagementbeauftragter beschäftigt. Er arbeitet und wohnt im Erzgebirgskreis, einwohnerstärkster Landkreis Sachsens. Seit April 2022 ist er Bundesvorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V.. Von 2007 bis 2022 war Maik Maschke Redaktionsleiter des Fachjournals „Der Lebensmittelkontrolleur“.
Im Rahmen der Kooperation zwischen dem Deutschen Gemeindeverlag und dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. profitieren Mitglieder des Bundesverbands und der Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure von einem ermäßigten Teilnahmebetrag.
Seminartermin: Montag, 17. Juni 2024
Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr
Teilnahmegebühren und Leistungen:
EUR 150,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Für Mitglieder des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. oder der Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.
Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.
Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.
Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Webinar
Daniel Strecker, Mitautor des Handbuchs, erläutert Ihnen die komplexen, sich kontinuierlich entwickelnden Aufgaben der Ordnungsämter und Ortspolizeibehörden und gibt Ihnen Orientierungshilfen und Praxistipps an die Hand, mit denen Sie Probleme beim Vollzug der zahlreichen, verschiedentlich verorteten Rechtnormen einfach aus dem Weg räumen.
Bitte beachten Sie: Das Seminar setzt Vorkenntnisse im Ordnungsbehördenrecht voraus.
Es richtet sich ausdrücklich an Leiterinnen und Leiter sowie Mitarbeitende der Ordnungsämter, der Bereiche Sicherheit und Ordnung, des kommunalen Ordnungsdienstes und des Vollzugsdienstes in Baden-Württemberg.
Melden Sie sich jetzt an und verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich mit Referent Daniel Strecker auszutauschen.
Rechtsgrundlagen und Praxisbeispiele für rechtssicheres Handeln aus den Bereichen
Neben seiner Autorentätigkeit ist Daniel Strecker Diplom-Verwaltungswirt, Berater, Dozent und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
Seminartermine: Mittwoch, den 26. Juni 2024 oder Montag, den 07.Oktober 2024
Seminardauer: jeweils von 9:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 245 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.
Buchen Sie rechtzeitig Ihren Wunschtermin: Zur Anmeldung
Eine Buchungsbestätigung geht Ihnen dann in digitaler Form zu. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen begrenzt. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig anzumelden, um Ihren Platz zu sichern.
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.
Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.
Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.
Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Webinar
Ohne Kenntnisse im Abfallrecht kommt heutzutage kaum eine Beschäftigte/ein Beschäftigter in der Kommunalverwaltung aus. Dazu ist die Materie zu komplex. Mandy Pelka und Dr. Johannes Osing vermitteln Ihnen in diesem Seminar juristisches und auch praktisches Know-how. Neben Themen aus dem KrWG bildet die Ersatzbaustoffverordnung einen Schwerpunkt. Natürlich bleibt auch die Frage nach künftigen Rechtsänderungen nicht unbeantwortet.
Die Referenten freuen sich auf den Austausch mit Ihnen. Bleiben Sie up-to-date und melden sich am besten gleich an.
Der Abfallbegriff
Grundlagen der Abfallentsorgung
Die Abfall(wirtschafts)behörden, Verfahren nach dem KrWG
Neuerungen im Bereich der Ersatzbaustoffe
Referenten: Kreisumweltamtsrätin Mandy Pelka und Dr. Johannes Osing, Fachdienstleiter Umwelt beim Märkischen Kreis
Seminartermin: Mittwoch, 04. September 2024
Seminardauer: 8:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr
Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 180 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf nicht angemeldete Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.
Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.
Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.
Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Webinar
Auf politischer Ebene wurde im Rahmen der Novellierung des § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zur Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben die Einführung eines bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs gefordert.
Hintergrund der Forderung sind vermutete Unterschiede hinsichtlich der Höhe der für Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften üblicherweise verhängten Bußgelder zwischen den einzelnen Behörden bzw. Regionen.
Ein Bußgeldkatalog dient der einheitlichen Ahndung häufig auftretender gleichartiger Vergehen und ist auf ein transparentes Verwaltungshandeln ausgerichtet. In solch einem Katalog werden Verstöße/Tatbestände aus den einzelnen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und deren Ahndungsmöglichkeiten aufgelistet, einschließlich einer empfohlenen Bußgeldhöhe als Rahmen/Spanne. Dennoch wird jeder Einzelfall entsprechend berücksichtigt.
Im Online-Seminar erläutert der Referent Maik Maschke anhand des Sächsischen Bußgeldkatalogs, warum ein (bundes)einheitlicher Bußgeldkatalog für die Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des LFBG gebraucht wird.
Zudem stellt Maik Maschke die Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Repräsentative Erfassung, Aufbereitung und Analyse lebensmittelrechtlicher Bußgeldbescheide“ der von der Bundesregierung beauftragten Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebensmittel- und Futtermittelrecht an der Philipps- Universität Marburg vor.
Der Referent:
Maik Maschke ist seit über 21 Jahren in der amtlichen Lebensmittelüberwachung als Lebensmittelkontrolleur und Qualitätsmanagementbeauftragter beschäftigt. Er arbeitet und wohnt im Erzgebirgskreis, einwohnerstärkster Landkreis Sachsens. Seit April 2022 ist er Bundesvorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V.. Von 2007 bis 2022 war Maik Maschke Redaktionsleiter des Fachjournals „Der Lebensmittelkontrolleur“.
Im Rahmen der Kooperation zwischen dem Deutschen Gemeindeverlag und dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. profitieren Mitglieder des Bundesverbands und der Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure von einem ermäßigten Teilnahmebetrag.
Seminartermin: Montag, 16. September 2024
Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr
Teilnahmegebühren und Leistungen:
EUR 150,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Für Mitglieder des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. oder der Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.
Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.
Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.
Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Webinar
In behördlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren sind immer häufiger naturschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, die auch für andere Ämter in der Kommune von Bedeutung sind. Das Seminar erklärt die wichtigsten Regelungen des Naturschutzrechts, ihre Funktionsweisen und ihr Zusammenspiel mit anderen Rechtsgebieten, um nicht nur im Planungs- und Genehmigungsverfahren effektiv hiermit arbeiten zu können.
Buchen Sie jetzt unser Webinar. Wir vermitteln Ihnen das notwendige Wissen und geben Ihnen Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Referent: Dr. Johannes Osing, Fachdienstleiter Umwelt beim Märkischen Kreis, Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Veröffentlichungen in diversen Kommentaren und Zeitschriften.
Seminartermin: Der Webinartermin am 14. Mai 2024 ist ausgebucht. Gerne melden Sie sich unter dem unten stehenden Link zum Ersatztermin am Mittwoch, den 18. September 2024 an.
Seminardauer: 8:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr
Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 150 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.
Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.
Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.
Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Webinar
Daniel Strecker, Mitautor des Handbuchs, erläutert Ihnen die komplexen, sich kontinuierlich entwickelnden Aufgaben der Ordnungsämter und Ortspolizeibehörden und gibt Ihnen Orientierungshilfen und Praxistipps an die Hand, mit denen Sie Probleme beim Vollzug der zahlreichen, verschiedentlich verorteten Rechtnormen einfach aus dem Weg räumen.
Bitte beachten Sie: Das Seminar setzt Vorkenntnisse im Ordnungsbehördenrecht voraus.
Es richtet sich ausdrücklich an Leiterinnen und Leiter sowie Mitarbeitende der Ordnungsämter, der Bereiche Sicherheit und Ordnung, des kommunalen Ordnungsdienstes und des Vollzugsdienstes in Baden-Württemberg.
Melden Sie sich jetzt an und verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich mit Referent Daniel Strecker auszutauschen.
Daniel Strecker, Mitautor des Handbuchs, erläutert Ihnen die komplexen, sich kontinuierlich entwickelnden Aufgaben der Ordnungsämter und Ortspolizeibehörden und gibt Ihnen Orientierungshilfen und Praxistipps an die Hand, mit denen Sie Probleme beim Vollzug der zahlreichen, verschiedentlich verorteten Rechtnormen einfach aus dem Weg räumen.
Bitte beachten Sie: Das Seminar setzt Vorkenntnisse im Ordnungsbehördenrecht voraus.
Es richtet sich ausdrücklich an Leiterinnen und Leiter sowie Mitarbeitende der Ordnungsämter, der Bereiche Sicherheit und Ordnung, des kommunalen Ordnungsdienstes und des Vollzugsdienstes in Baden-Württemberg.
Melden Sie sich jetzt an und verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich mit Referent Daniel Strecker auszutauschen.
Rechtsgrundlagen und Praxisbeispiele für rechtssicheres Handeln aus den Bereichen
Neben seiner Autorentätigkeit ist Daniel Strecker Diplom-Verwaltungswirt, Berater, Dozent und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
Seminartermine: Mittwoch, den 26. Juni 2024 oder Montag, den 7.Oktober 2024
Seminardauer: jeweils von 9:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 245 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.
Buchen Sie rechtzeitig Ihren Wunschtermin: Zur Anmeldung
Eine Buchungsbestätigung geht Ihnen dann in digitaler Form zu. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen begrenzt. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig anzumelden, um Ihren Platz zu sichern.
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.
Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.
Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.
Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Webinar
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung gehören zur Kontrolle der Produktionshygiene als Schwerpunkt auch das Schädlingsmanagement (Prävention, Monitoring, Bekämpfung).
Das heißt: Aufgabe des Kontrollpersonals ist es, im Rahmen der Betriebskontrollen zu prüfen und zu beurteilen, ob vom Lebensmittelunternehmer unter anderem prophylaktische-präventive Maßnahmen gegen Schädlingsbefall (Schädlingsabwehr) im Lebensmittelbetrieb getroffen wurden oder ob das Schädlingsmonitoring dem Betrieb angemessen ist und durch qualifiziertes Personal nach dem Stand der Technik in angemessenen Intervallen überprüft wird.
Der Referent Maik Maschke zeigt die möglichen praktischen und rechtlichen „Werkzeuge“ der Lebensmittelkontrolleurin/des Lebensmittelkontrolleurs auf und geht auf Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelrecht sowie in branchenspezifischen Hygieneleitlinien und DIN-Normen ein. Insbesondere wird auf die Notwendigkeiten und Grenzen der Prüfung bei der Lebensmittelkontrolle im Bereich Schädlingsmanagement eingegangen.
Ergänzend erläutert er Fragen aus dem Kontrollalltag und im Vollzug anhand von Praxisbeispielen und deren Ahndung (unter anderem: darf der Lebensmittelunternehmer selbst ein Wirbeltier töten oder selbst Gift auslegen? Wie viel Dokumentation soll/muss es sein?).
Der Referent:
Maik Maschke ist seit über 21 Jahren in der amtlichen Lebensmittelüberwachung als Lebensmittelkontrolleur und Qualitätsmanagementbeauftragter beschäftigt. Er arbeitet und wohnt im Erzgebirgskreis, einwohnerstärkster Landkreis Sachsens. Seit April 2022 ist er Bundesvorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V.. Von 2007 bis 2022 war Maik Maschke Redaktionsleiter des Fachjournals „Der Lebensmittelkontrolleur“.
Im Rahmen der Kooperation zwischen dem Deutschen Gemeindeverlag und dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. profitieren Mitglieder des Bundesverbands und der Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure von einem ermäßigten Teilnahmebetrag.
- Begriff Schädlings“bekämpfung“
- Werkzeuge der Lebensmittelkontrolleurin/des Lebensmittelkontrolleurs
- Schädlingsbekämpfung:
- Fragen aus dem Kontrollalltag
- Vollzug von Praxisbeispielen und der Ahndung
Seminartermin: Montag, 2. Dezember 2024
Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr
Teilnahmegebühren und Leistungen:
EUR 150,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Für Mitglieder des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. oder der Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.
Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.
Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.
Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.