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SEMINARE
RECHT UND
VERWALTUNG

Grundschulung zum Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg

28. Oktober bis 01. November 2024 in Leinfelden-Echterdingen

 

Als gewähltes Mitglied der Personalvertretung übernehmen Sie eine wichtige Rolle bei der Vertretung der Interessen Ihrer Kollegen und Kolleginnen. Dabei sind Sie mit einer Vielzahl von rechtlichen Vorschriften und Regelungen konfrontiert. Fundierte Kenntnisse des Personalvertretungsrechts sind unerlässlich.

Die Grundschulung richtet sich vor allem an neu gewählte Personalratsmitglieder. Ziel ist es, diese rechtssicher für ihre Aufgaben, vor allem für die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte zu schulen. Die Teilnehmer werden in die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes sowie der maßgeblichen arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Vorschriften eingeführt.

Eine Grundschulung ist für neu gewählte Personalratsmitglieder eine erforderliche Schulungsmaßnahme im Sinne von § 44 Abs. 1 LPVG, weshalb die Kosten von der Dienststelle zu tragen sind.

 

Zur Anmeldung

 


1. Tag - Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit des Personalrats

  • Einführung in das Landespersonalvertretungsgesetz
  • Wichtige arbeitsrechtliche Regelungen
  • TV-L und TVöD (Grundlagen) 
     

2. Tag - Die Rechtsstellung des Personalrats und der PR-Mitglieder

  • Innere Organisation des Personalrats
  • Verschiedenen Positionen im Personalrat und deren Rollen
  • Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
     

3. Tag - Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Vorstand
  • Personalratssitzungen (Vorbereitung und Durchführung)
  • Beschlussfassung
  • Gremienarbeit
  • Geschäftsordnung
  • Sprechstunden, Monatsgespräche 
     

4. Tag - Die allgemeinen Aufgaben des Personalrats

  • Zusammenarbeit mit der Dienststelle, Anträge, Beschwerden
  • Überwachungsauftrag des Personalrats
  • Unterrichtungs- und Teilnahmerechte
     

5. Tag - Die förmliche Beteiligung des Personalrats

  • Mitbestimmungsangelegenheiten und Mitbestimmungsverfahren
  • Mitwirkung und Mitwirkungsverfahren
  • förmliche Anhörung

 

Referent: Rechtsanwalt Prof. Johann Bader, Stuttgart

Unser Experte und Autor unseres bewährten Kommentars zum LPVG BW (Landespersonalvertretungsgesetz für Baden-Württemberg) gibt Ihnen die nötigen Kenntnisse an die Hand, um Sie für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe im Personalrat fit zu machen!



Termin: Montag, 28. Oktober bis Freitag, 1. November 2024

Ablauf:  Dauer 5 Tage

1. Tag:

  • ab ca. 12:30 Get-Together mit Kaffee/Tee und kleinem Imbiss
  • 13:00 Seminarstart
  • am Nachmittag eine Kaffee-/Teepause
  • 17:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
     

2. Tag bis 4. Tag:

  • 09:00 Fortsetzung des Seminars
  • am Vormittag eine Kaffee-/Teepause
  • Mittagspause mit Mittagessen
  • am Nachmittag eine Kaffee-/Teepause
  • 17:00 Ende der Seminartage
     

5. Tag:

  • 09:00 Fortsetzung des Seminars
  • am Vormittag eine Kaffee-/Teepause
  • 13:00 Ende des Seminars

 

Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

 

Tagungskosten:

1.450 Euro (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt).

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung, Verpflegung während der Seminarzeiten.

 

Übernachtung und Abendessen:

Bitte beachten Sie: Die Übernachtung sowie das Abendessen sind nicht im Preis inbegriffen! Für etwaige Übernachtungen steht ein Kontingent bereit. Übernachtungen und Abendessen können von den Teilnehmern optional direkt beim Hotel gebucht werden unter dem Stichwort 'Kohlhammer Tagung'.

 

Tagungsort und Anfahrt:

Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen

Parkhotel Stuttgart Messe-Airport

Filderbahnstr. 2

70771 Leinfelden-Echterdingen

Internet : https://www.parkhotel-stuttgart.de

 

 

Zur Anmeldung



Das Webinar umfasst den zeitlichen Rahmen von Montag 12:30 Uhr bis Freitag ca. 12:30 Uhr, die Kosten betragen 1450,- Euro netto pro Person. Sie erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung über die Schulungsgebühren.

 

Hinweis: Eine kostenlose Stornierung des Webinars ist nur bis spätestens 9 (neun) Wochen vor dem gebuchten Termin möglich. Nach diesem Termin müssen wir Ihnen den vollen Betrag in Rechnung stellen. Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, bei Erkrankung des Referenten oder anderer unverschuldeter Ausfälle das Webinar abzusagen.

 

Bitte beachten Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen.