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Die Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der Rechtsprechung des BSG

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Produktbeschreibung
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzennachweis noch nicht vollständig belegt ist, müssen im stationären Sektor vergütet werden, wenn sie das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bieten. Das Bundessozialgericht (BSG) hat diese Vorgabe lange Zeit schlichtweg negiert. Aber auch derzeit verengt das BSG die Vergütungsfähigkeit zu Lasten der Krankenhäuser.
12. Jahrgang 2023
Heft 2
Seitenbereich 54 - 55, Dateigröße 0,6 MB

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