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Produktbeschreibung
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzennachweis noch nicht vollständig belegt ist, müssen im stationären Sektor vergütet werden, wenn sie das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bieten. Das Bundessozialgericht (BSG) hat diese Vorgabe lange Zeit schlichtweg negiert. Aber auch derzeit verengt das BSG die Vergütungsfähigkeit zu Lasten der Krankenhäuser.