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Risiken für Krankenhäuser durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz

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Produktbeschreibung
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen ("HinweisgeberschutzG") wird im zweiten Quartal des Jahres 2023 in Kraft treten. Hinweisgeber müssen dann über Meldestellen auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen ohne Sorge vor Repressalien aufmerksam machen können. Für Unternehmen im Gesundheitswesen mit mindestens 250 Mitarbeitern sieht der Gesetzgeber insoweit schon für das kommende Jahr die Pflicht zur Einrichtung eines internen Meldekanals vor.
12. Jahrgang 2023
Heft 1
Seitenbereich 13 - 15, Dateigröße 0,7 MB

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