Wann sind vorformulierte schriftliche Patienteninformationen unwirksam?
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Produktbeschreibung
Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren häufiger mit der Frage beschäftigt, wann vorformulierte Patienteninformationen, die der Patient vor Aufnahme der ärztlichen Behandlung zu unterschreiben hat, unter dem Gesichtspunkt unzulässiger allgemeiner Geschäftsbedingungen oder wegen Verstoßes gegen die haftungsrechtlichen Vorschriften in §§ 130a f. BGB keine Wirksamkeit entfalten können. Insbesondere der Krankenhausjustiziar hat häufig die Aufgabe, formularmäßige Aufnahmeverträge oder andere Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Für die Prüfung der Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung und Stellvertreterklausel für den Fall, dass der Wahlarzt nicht anwesend ist, sind zahlreiche Entscheidungen veröffentlicht.