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Produktbeschreibung
Das BSG hatte im Revisionsverfahren (Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. März 2023, Az. B 6 KA 6/22 R) zu entscheiden, ob eine psychiatrische Institutsambulanz eine eigene ärztlichen Leitung erfordert oder ob die ärztliche Leitung des Krankenhauses, das zur Erbringung ambulanter psychiatrischer Leistungen ermächtigt wurde, sich auch auf die psychiatrische Institutsambulanz erstreckt.