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Produktbeschreibung
Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) finden im Krankenhaus vor allem auf Grundlage des § 275c SGB V ("Einzelfallprüfung") oder des § 275d SGB V ("Strukturprüfung") statt. Abhängig von der Art der durchgeführten Prüfung sowie vom Streitgegenstand stehen einem betroffenen Krankenhaus unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Welche Reaktionsmöglichkeiten gegenüber den Ergebnissen der Qualitätskontrolle durch den MD nach § 275a SGB V einschließlich der Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsanforderungen nach den Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern bestehen, sind nicht Gegenstand der folgenden Darstellung