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Produktbeschreibung
In dem Stufenverhältnis der unterschiedlichen Formen der Krankenhausbehandlung kommt ein Vergütungsanspruch nach Maßgabe eines fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens in Betracht, wenn eine zweckmäßige, medizinisch aber in einer höheren Stufe nicht erforderliche Behandlung durchgeführt wurde, eine Behandlung in einer niedrigeren Stufe aber gleichermaßen zweckmäßig und medizinisch erforderlich gewesen wäre und wenn das Krankenhaus berechtigt gewesen wäre, die (fiktive) wirtschaftliche Leistung selbst zu erbringen und unmittelbar gegenüber der Krankenkasse abzurechnen. Im Ergebnis verbessert das Urteil des Bundessozialgerichts (1. Senat, Urteil vom 26. April 2022 - Az.: B1 KR 5/21 R) die Vergütungssicherheit des Krankenhauses, wenn es mit dem Vorwurf der fehlenden Erforderlichkeit einer Behandlung auf einer höheren Stufe konfrontiert wird, da die Rechtsfigur des wirtschaftlichen Alternativverhaltens zumindest die Vergütung für die zweckmäßige und erforderliche, niedrigere Behandlungsstufe sicherstellt.
115. Jahrgang 2023
Heft 2
Seitenbereich 148 - 150, Dateigröße 0,7 MB

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