Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Für das Jahr 2022 gibt es Neuerungen im Steuerrecht: So gibt es einen aktuellen Beschluss des Bundessozialgerichts zur ambulanten Zytostatika- und Fertigarzneimittelabgabe auch die umsatzsteuerlichen Billigkeitsmaßnahmen wurden durch das Bundesministerium der Finanzen verlängert. Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei gemeinnützigen Zweckbetrieben Stellung genommen. Die Autoren fassen in drei Beiträgen die aktuellen Entwicklungen inhaltlich zusammen und ordnen diese in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung ein.