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Produktbeschreibung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinem Urteil vom 25. März 2021 die Anforderungen an die Widerlegung einer Mindestmengenprognose präzisiert. So stellt die gegen eine Mindestmengenprognose eines Krankenhausträgers gerichtete Widerlegungsentscheidung der Kassenverbände einen Verwaltungsakt im Sinne des SGB X dar. Darüber hinaus ergibt sich die Berechtigung zur Erbringung mindestmengenbelegter Leistungen aus der nicht widerlegten Prognose des Krankenhausträgers. Das BSG stellte zudem klar, dass eine ohne vorherige Anhörung des Krankenhausträgers widerlegte Prognose durch die Kassenverbände wegen eines erheblichen Verfahrensmangels rechtswidrig ist.