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Rechtliche Aspekte der SARS-CoV-2-Impfung von Mitarbeitern

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Produktbeschreibung
Seit Ende des Jahres 2020 sind Impfstoffe zugelassen, deren Einsatz einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie darstellt. Zur Regulierung der Impfungen wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit die ab dem 15. Dezember 2020 geltende CoronaImpfV erlassen. Diese gewährt insbesondere einen Anspruch auf eine Schutz-Impfung und legt eine Reihenfolge der zu impfenden Personen (Priorisierung) fest. Eine der hervorgehobenen Gruppen sind die Mitarbeiter in stationären Einrichtungen. Es liegt entweder höchste Priorität, hohe Priorität oder erhöhte Priorität vor (§ 2 Nr, 2, 4, 5, § 3 Nr. 5, § 4 Nr. 5 CoronaImpfV). Für die Krankenhäuser stellt sich die Frage, wie eine Impfung des Personals bestmöglich organisiert und eine eigene Haftung vermieden werden kann.
113. Jahrgang 2021
Heft 2
Seitenbereich 138 - 140, Dateigröße 0,8 MB

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