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Empfehlungen für die Anlage von Samenplantagen zur Produktion gebietseigener Gehölze

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Produktbeschreibung
Mit Auslaufen der im §40(4) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gewährten Übergangsfrist im Jahr 2020 ergibt sich für die Produzenten von Vermehrungsgut gebietseigener Gehölze die Herausforderung, geeignete Saatgutquellen zu finden. Die Gewinnung von Saatgut in Samenplantagen kann eine wichtige Alternative zur Ernte in geeigneten Spenderpopulationen sein. Weder das BNatSchG noch der "Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze" machen explizit Vorgaben für die Anlage von Samenplantagen. Deshalb hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Forstliche Genressourcen und Forstsaatgutrecht" einen Vorschlag für Mindeststandards für Plantagen auf der Basis populationsgenetischer Überlegungen und vorhandener Regelungen in einzelnen Bundesländern und in benachbarten europäischen Ländern erarbeitet. Es werden Empfehlungen zu der Art und dem Umfang des Ausgangsmaterials, geeigneten Standorten einschließlich der Isolation von einkreuzbaren Vorkommen, der Anlage von Plantagen und deren Beerntung formuliert.
92. Jahrgang 2017
Heft 5
Seitenbereich 221 - 227

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