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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Am 6. Oktober 2022 wurde ein Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) veröffentlicht, mit dem er erneut zur Umsatzsteuerbefreiung der Kryokonservierung von Eizellen Stellung genommen hat. Demnach ist auch die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen jedenfalls dann gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung erfolgt, bei dem die Einlagerung und Kryokonservierung zwar durch zwei unterschiedliche Unternehmer durchgeführt werden, für die aber dieselben Ärzte tätig sind. Der Bundesfinanzhof hat damit klargestellt, dass auch Leistungen, die für sich genommen keine Heilbehandlung darstellen im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sein können. Wann genau ein solches therapeutisches Kontinuum anzunehmen ist, kann in der Praxis aber problematisch sein.
114. Jahrgang 2022
Heft 11
Seitenbereich 1039 - 1041, Dateigröße 0,7 MB

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