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Förderung nach KHZG und Vergaberecht der Länder

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Produktbeschreibung
Das Bundesamt für Soziale Sicherungen (BAS) hat nunmehr zum größten Teil die Fördergelder nach dem KHZG den Bundesländern bewilligt. Die Bundesländer haben Zuwendungsbescheide an private und öffentliche Krankenhausträger übersandt, in denen die Anwendung des Vergaberechts vorgegeben ist.
Gerade privaten Krankenhausträgern, die über keine Vergabestelle verfügen, stellt sich die Frage, welche besonderen Verwaltungsvorschriften neben der Unterschwellenvergabeverordnung im sogenannten Unterschwellenbereich anzuwenden sind. Der Beitrag gibt eine Übersicht für alle Bundesländer hinsichtlich der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen und der Wertgrenzen nach den Verwaltungsvorschriften.
114. Jahrgang 2022
Heft 10
Seitenbereich 892 - 893, Dateigröße 0,7 MB

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