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Produktbeschreibung
Anlässlich einiger Eilanträge hatte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits mit Beschluss vom 10. Februar 2022 mit der Frage des Außervollzugsetzens der einrichtungsbezogenen Impflicht befasst, diesen jedoch abgelehnt. Im Rahmen seines am 19. Mai 2022 veröffentlichten Beschlusses vom 27. April 2022 hat sich das Gericht nun im Hauptsacheverfahren mit insgesamt 54 Verfassungsbeschwerden auseinandergesetzt, die sich gegen die einrichtungsbezogene Impf- bzw. Nachweispflicht gerichtet hatten. Auch diese hat das BVerfG zurückgewiesen.