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Produktbeschreibung
Für Serviceleistungen wie Speisenlieferungen, Gebäudereinigungen oder Wäscheleistungen sind zumeist Tochtergesellschaften für die Kliniken tätig. Um das Zahlen einer Umsatzsteuer zu vermeiden, werden diese Tochterfirmen häufig wie umsatzsteuerliche Organschaften behandelt. Organschaften müssen bestimmte personelle und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Ein anhängiges Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Zulässigkeit der nationalen Regelungen könnte den deutschen Gesetzgeber nun unter Handlungsdruck setzen.