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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Pandemie zahlreiche Steuererleichterungen für Steuerpflichtige erlassen. Einige Erleichterungen richteten sich direkt an Ärzte, das Pflegepersonal und ehrenamtlich Tätige in Impf- und Testzentren. So hat der Gesetzgeber beispielsweise ab dem 1. Januar 2021 eine Erhöhung der jährlichen Übungsleiterpauschale von 2.400 EUR auf 3.000 EUR und der jährlichen Ehrenamtspauschale von 720 EUR auf 840 EUR beschlossen. Der nachfolgende Beitrag skizziert die wesentlichen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Übungsleiterpauschale und der Ehrenamtspauschale./
Nach einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs besteht bei erstmaligem Erlass eines Bescheides nach § 60a Abgabenordnung kein Vertrauensschutz in Bezug auf die Anerkennung der satzungsmäßigen Gemeinnützigkeit, selbst wenn in der Vergangenheit vorläufige Bescheinigungen über die Gemeinnützigkeit erteilt wurden oder sogar die Veranlagung als steuerbegünstigte Körperschaft bestandskräftig erfolgt ist. Welche Folgen das Urteil des Bundesfinanzhofs für steuerbegünstigte Körperschaften hat, ordnet der Autor im folgenden Beitrag ein.
114. Jahrgang 2022
Heft 4
Seitenbereich 310 - 314, Dateigröße 0,8 MB

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