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Produktbeschreibung
Mit Schreiben vom 12. Januar 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geändert. Dabei wurden insbesondere auch verschiedene Regelungen zum Gemeinnützigkeitsrecht angepasst. Neben einer Vielzahl redaktioneller Anpassungen enthält das BMF-Schreiben auch verschiedene wichtige inhaltliche Änderungen und Ergänzungen. Die wichtigsten Änderungen zu den einzelnen Regelungen unter Beachtung der besonderen Belange gemeinnütziger Krankenhäuser sind im Folgenden dargestellt.