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Produktbeschreibung
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Frankfurt aus Dezember 2020 ist ein warnendes Beispiel für die strenge Rechtsprechung der Gerichte, wenn der Arzt ein Krankheitsbild verkennt, weil seine Diagnose auf einer unzureichenden Befunderhebung beruht. Während dem Arzt Diagnosefehler und Fehlinterpretationen ausreichend erhobener Befunde nur mit Zurückhaltung zur Last gelegt werden können, haftet der Arzt ab, wenn seine Diagnosestellung auf unzureichenden Befunden beruht. Der Beitrag fasst die Entscheidungen inhaltlich zusammen und ordnet sie in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung und Literatur ein.