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Hinweisgebersysteme im Gesundheitswesen

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Produktbeschreibung
Die EU-Whistleblower-Richtlinie gilt seit Dezember 2021 für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Juristische Personen mit öffentlich-rechtlichen Eigentümern sind seit dem 18. Dezember 2021 ausnahmslos zur Einrichtung einer internen Hinweisgeberstelle nach Maßgabe der EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet. Die Konsequenz: Krankenhäuser müssen aktiv werden. Es bestehen insoweit keine Übergangsfristen. Warum verpflichtende Hinweisgebersysteme auch Chancen für das Management im Krankenhaus bieten, zeigt der Autor im folgenden Beitrag auf.
114. Jahrgang 2022
Heft 1
Seitenbereich 39 - 41, Dateigröße 0,8 MB

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