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Produktbeschreibung
Die EU-Whistleblower-Richtlinie gilt seit Dezember 2021 für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Juristische Personen mit öffentlich-rechtlichen Eigentümern sind seit dem 18. Dezember 2021 ausnahmslos zur Einrichtung einer internen Hinweisgeberstelle nach Maßgabe der EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet. Die Konsequenz: Krankenhäuser müssen aktiv werden. Es bestehen insoweit keine Übergangsfristen. Warum verpflichtende Hinweisgebersysteme auch Chancen für das Management im Krankenhaus bieten, zeigt der Autor im folgenden Beitrag auf.