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Produktbeschreibung
Im Februar 2021 hat der elfte Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) gleich zwei Urteile betreffend die Umsatzsteuerpflichtigkeit von eng mit der Sozialfürsorge verbundenen Dienstleistungen erlassen. Dabei kam es nun zu zwei bedeutenden Änderungen der Rechtsprechung des BFH hinsichtlich der Auslegung Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. des Umsatzsteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung.