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Produktbeschreibung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (Az. VI ZR 84/19) einer elektronisch geführten Behandlungsdokumentation, die nachträgliche Änderungen nicht erkennbar macht, den Beweiswert aberkannt. Hintergrund für die vorliegende Entscheidung ist der Vorwurf eines Behandlungsfehlers. Die Beklagte ist Fachärztin für Augenheilkunde und behandelte den Kläger in ihrer Augenarztpraxis wegen plötzlich auftretender schwarzer Flecken im linken Auge. Der BGH bejahte das Vorliegen eines Behandlungsfehlers.