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Krankenhausgestaltungsgesetz NRW

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Produktbeschreibung
Am 9. März 2021 ist das "Dritte Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen" in Kraft getreten. Die Krankenhausplanung soll künftig nicht mehr allein anhand der Bettenzahl vorgenommen werden. Stattdessen soll die Planung anhand von medizinischen Leistungsbereichen und Leistungsgruppen vorgenommen werden. Unabhängig davon hat der nordrheinwestfälische Gesundheitsminister einen neuen Krankenhausplan für NRW angekündigt, der diese Neuregelungen berücksichtigen soll und Eckpunkte der künftigen Planung Ende August 2021 vorgestellt. Die Neuregelungen werden viele Häuser in NRW treffen. Nicht auszuschließen ist, dass diese neue Planungspraxis auch von anderen Bundesländern übernommen werden wird. Der Beitrag beleuchtet förder- und organisationsrechtliche Aspekte der Änderungen und skizziert die Rahmenvorgaben für neue planungsrechtliche Wege.
113. Jahrgang 2021
Heft 9
Seitenbereich 783 - 785, Dateigröße 0,7 MB

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