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Produktbeschreibung
Der Beitrag erläutert eine Entscheidung des Landgerichts Mosbach vom 18. Dezember 2019 zu der Frage, ob die Berufung eines Patienten auf die Formunwirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt und unter welchen Voraussetzungen medizinische Wahlleistungen vereinbart werden können.