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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
In einem aktuellen Urteil aus Mai 2019 hat der BGH eine sehr weit reichende Entscheidung getroffen, die große Auswirkungen auf das Arzthaftungsrecht im Bereich der Krankenhäuser haben kann: Erstmals hat der BGH in diesem Urteil explizit herausgestellt, dass auch ein Angehöriger eines Patienten, der aufgrund der bei seinem Angehörigen begangenen Behandlungsfehler eigene psychische Beeinträchtigungen entwickelt hat, neben dem geschädigten Patienten selbst einen zusätzlichen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen den Arzt bzw. Krankenhausträger haben kann. Damit ist sowohl eine Ausweitung des Kreises der Anspruchsteller im Arzthaftungsprozess verbunden, als auch eine Ausweitung der potenziellen Ansprüche.
Die Autorin erläutert den konkreten Fall und die möglichen Auswirkungen der Rechtsprechung.
112. Jahrgang 2020
Heft 2
Seitenbereich 162 - 163, Dateigröße 0,7 MB

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