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Begründungsanforderungen an die Notfallabrechnung durch das Krankenhaus

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Produktbeschreibung
Die Kassenärztliche Vereinigung ist grundsätzlich berechtigt, Abrechnungen von Krankenhäusern über durchgeführte Notfallbehandlungen zu berichtigen, wenn Leistungen abgerechnet worden sind, die nicht zum Spektrum zulässiger Notfallbehandlungen gehören.
Zur Erleichterung der Prüfung, ob einzelne Leistungen der Ausrichtung einer Notfallbehandlung auf die Erstversorgung des Versicherten entsprochen haben, können Begründungsanforderungen im Bundesmantelvertrag-Ärzte, in den Gesamtverträgen, im Honorarverteilungsmaßstab oder im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen vorgegeben werden.
Für den Leistungserbringer muss dabei aber genau erkennbar sein, was er in welchen Vordruck bzw. in welches Feld des Abrechnungsscheins eintragen muss, um den formalen Begründungsanforderungen gerecht zu werden.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich aktuell in einem Urteil vom Juni 2019 mit der Frage der Rechtmäßigkeit von Begründungsanforderungen im Rahmen der Abrechnung der erbrachten Notfallleistungen beschäftigt.
112. Jahrgang 2020
Heft 2
Seitenbereich 158 - 162, Dateigröße 0,7 MB

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