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Produktbeschreibung
Den Krankenhäusern kommt hinsichtlich innovativer Medizin eine gänzlich andere Rolle zu als den Leistungserbringern im ambulanten Bereich. Sie sind das "Tor für Innovationen in Diagnose und Therapie". Andererseits sind Innovationen auch ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit eines Krankenhauses. Durch die unterschiedliche Ausgestaltung der §§ 135, 137 c SGB V soll das Tor für Innovationen im Krankenhaus offen gehalten werden. An dieser Grundsatzentscheidung hat der Gesetzgeber auch durch die jüngsten Gesetzänderungen, die die Einführung von NUB-Methoden im stationären Sektor betreffen, festgehalten.