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Schutzgebietsanteile der deutschen Naturparke und Überlegungen zur Weiterentwicklung der Naturpark-Gebietskulissen

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Produktbeschreibung
Deutsche Naturparke sollen sich gemäß § 27 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) überwiegend aus Landschaftsschutzgebieten (LSG) und Naturschutzgebieten (NSG) zusammensetzen - diese Vorgabe gilt seit 1976. Vor 1976 - als der Begriff "Landschaftsschutzgebiet" im Gesetz noch gar nicht existierte - waren aber bereits rund die Hälfte der heutigen 105 Naturparke ausgewiesen. Zudem kommen seit 1992 als wichtige wertgebende Schutzgebiete Natura-2000-Areale innerhalb der Naturparkkulissen hinzu. Deshalb wurden die Anteile der NSG, LSG und Natura-2000-Gebiete für alle Naturparke errechnet. Es zeigte sich u.a., dass der Anteil strenger Schutzgebiete (NSG plus Natura-2000-Gebiete) in einem Drittel aller Naturparke deutlich unterdurchschnittlich ist (kleiner 15%) und dass in 21 von 45 Naturparken, die vor 1976 ausgewiesen wurden, der Anteil an LSG und NSG weniger als 50% der Naturparkfläche beträgt. Für die Mehrzahl der Naturparke werden Vorschläge unterbreitet, wie neben Neuausweisungen von Schutzgebieten der o.g. Kategorien u.a. durch eine Kulissenänderung (Vergrößerung, Verkleinerung, Neuzuschnitt) der Anteil der Schutzgebiete und damit die Qualität der Naturparke erhöht werden kann. Dabei wurden weitere Kriterien - wie urbane Nutzung, hohe Anteile an Nadelwald, hohe Anteile an landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen oder eine Zerschneidung durch Autobahnen - hinzugezogen.
94. Jahrgang 2019
Heft 9+10
Seitenbereich 427 - 435

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