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Ziele, Inhalte, Ergebnisse und Konsequenzen des "Fitness-Checks" der EU-Naturschutzrichtlinien

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Produktbeschreibung
Vogelschutz- und FFH-Richtlinie sind die zentralen Rechtsinstrumente der Europäischen Union zum Schutz der biologischen Vielfalt. Die EU-Kommission unterzog diese im Rahmen ihres REFIT-Programms einem 'Fitness-Check'. Es folgte ein über zweijähriger Prüfungs- und Diskussionsprozess unter Beteiligung aller maßgeblichen EU-Institutionen, der Zivilgesellschaft und der Interessenverbände (Landnutzende und Industrie). Schwerpunkt war eine externe Evaluierung nach fünf Kriterien: Effektivität, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und EU-Mehrwert. Die Gutachter kamen zu dem Urteil, dass die Richtlinien zwar die Kriterien erfüllen ('fit for purpose'), ihre Ziele jedoch noch nicht völlig erreicht werden konnten, u.a. auf Grund unzureichender Finanzierung der Umsetzung. Im Dezember 2016 folgte die EU-Kommission diesen Empfehlungen. Sie beschloss, die beiden Richtlinien nicht zu überarbeiten, nachdem sich auch das EU-Parlament, die EU-Umweltminister, der Ausschuss der Regionen und 94% der Teilnehmenden einer EU-Konsultation in diesem Sinne geäußert hatten. Im April 2017 stellte die Kommission den 'Aktionsplan für Natur, Mensch und Wirtschaft' zur besseren Umsetzung der Richtlinien vor.
93. Jahrgang 2018
Heft 11
Seitenbereich 510 - 516

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