Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Seit dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung Entlassmanagement zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zum 01.10.2017 entfalten die gesetzlichen Regelungen zum Entlassmanagement gem. § 39 Abs. 1a SGB V ihre volle Wirkung. Dennoch bleiben in der praktischen Umsetzung zahlreiche Einzelfragen offen, denen sich das WQerk systematisch annähert.
Peter Hartmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht, gründete 1992 eine auf Fragen der Gesundheitswirtschaft spezialisierte Kanzlei und ist seit nunmehr 25 Jahren in der Rechtsberatung von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft tätig. Heute leitet er gemeinsam mit Rechtsanwalt Jörg Hackstein die als Hartmann Rechtsanwälte firmierende Kanzlei.