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Im ersten, zweiten, vierten und fünften Jahr der Jahrwoche hatte nach rabbinischem Verständnis der israelitisch-jüdische Bauer einen Zweiten Zehnten (Maaser scheni) zu entrichten. Aber musste die Auslösung in einer bestimmten Währung erfolgen? Oder wie sollte man verfahren, wenn nicht zu erkennen war, ob es sich um den Zweiten Zehnt handelte? - Der Traktat Bikkurim ("Erstlingsfrüchte") befasst sich mit der Art und Weise, wie die Erstlingsfrüchte anlässlich einer Wallfahrt im Tempel darzubringen sind.