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Sozialversicherungsrecht

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Produktbeschreibung
Die gesetzgeberische Entscheidung, Notärzte von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung zu befreien, war ein Rettungsversuch in letzter Sekunde. Die notärztliche Versorgung, die vor allem im ländlichen Raum durch freiberufliche Ärzte getragen wird, stand vor dem Kollaps, nachdem mehrere Landessozialgerichte eine abhängige Beschäftigung der Notärzte bejaht hatten und das Bundessozialgericht nicht eingeschritten war. Es kam zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) und Rettungsdienste drohten mit dem Ausstieg. Auf die Neuregelung in § 23c Absatz 2 SGB IV kann sich aber nur berufen, wer gründlich das Vorliegen der Voraussetzungen abprüft und neue Verträge mit den Notärzten schließt.
109. Jahrgang 2017
Heft 9
Seitenbereich 770 - 774

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