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Produktbeschreibung
Das TSVG hat ein neues Sichtungssystem für Patienten eingeführt. Neben die Triage im Krankenhaus tritt ein System, das nicht mehr dazu dient, die Zeit bis zum ersten Arztkontakt festzulegen, sondern "eine unmittelbare ärztliche Versorgung in der medizinisch gebotenen Versorgungsebene zu vermitteln" (§ 75 Absatz 1a S. 3 Nr. 3 SGB V). Damit entsteht in der alleinigen Richtlinienkompetenz der Kassenärztlichen Vereinigungen eine wichtige Steuerungsstelle, die den Zufluss von Patienten zu den Krankenhäusern reguliert.