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Produktbeschreibung
Der Anspruch Versicherter auf Krankenhausbehandlung und der Vergütungsanspruch des Krankenhauses hängen formal nicht von einer vorherigen vertragsärztlichen Verordnung ab, sondern davon, dass die Versicherten der Krankenhausbehandlung bedürften.
Davon abweichende Vereinbarungen nach § 112 SGB V sind wegen Verstoßes gegen Bundesrecht unwirksam. Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts wird in seinen Auswirkungen auf die Krankenhäuser vorgestellt.
Davon abweichende Vereinbarungen nach § 112 SGB V sind wegen Verstoßes gegen Bundesrecht unwirksam. Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts wird in seinen Auswirkungen auf die Krankenhäuser vorgestellt.