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Produktbeschreibung
Patientendaten gehören sowohl in Krankenhäusern als auch in Arztpraxen zu den sensibelsten Informationen überhaupt, weshalb jede unbefugte Offenbarung dieser Daten strafbar ist. Umso wichtiger ist es, dass neben den Ärzten auch die nichtärztlichen Mitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Verwaltung detaillierte Kenntnisse zu den Themen ärztliche Schweigepflicht sowie auch Datenschutz besitzen. Dass eine Verletzung der den Mitarbeitern diesbezüglich obliegenden Verpflichtungen nicht nur strafrechtliche, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, verdeutlicht die im Beitrag beschriebene Entscheidung, bei der eine medizinische Fachangestellte wegen der Verletzung der Schweigepflicht fristlos gekündigt wurde.
109. Jahrgang 2017
Heft 11
Seitenbereich 989 - 991

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