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Rechtsprechung: Anfechtbarkeit von Wahlleistungsvereinbarungen

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Produktbeschreibung
Der Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung scheitert nicht daran, dass die Patientin an das Unterschreiben angeblich keine Erinnerung mehr hat und nach ihrer eigenen Behauptung geschäftsunfähig gewesen ist. Hinsichtlich der Frage, ob eine Verhinderung des Wahlarztes vorhersehbar ist, ist nicht allein auf die Durchführung der ersten Operation als einleitender Akt der Therapie abzustellen, sondern auf die gesamte stationäre Behandlung - von Aufnahme bis zur Entlassung - im Krankenhaus, für die die wahlärztliche Behandlung gewünscht wird. Die Autorin skizziert und kommentiert ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Lübeck vom 6. Januar 2009, Az.: 12 O 68/08.
101. Jahrgang 2009
Heft 8
Seitenbereich 757 - 759

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