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Recht und Praxis: Datenübermittlung an Berufsgenossenschaften

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Produktbeschreibung
Immer häufiger wird von teils spektakulären Fällen berichtet, in denen persönliche Daten verschwinden oder in falsche Hände geraten. Es gibt freilich Bereiche im Krankenhaus, die einen Datenaustausch zwingend erfordern, etwa die Abrechnung der erbrachten Leistungen gegenüber den Krankenkassen. In der Praxis entsteht so immer wieder Streit darüber, in welchem Umfang Patientenunterlagen unter Beachtung des Datenschutzes zur Verfügung gestellt werden dürfen. Seit einiger Zeit gehen auch die Berufsgenossenschaften immer mehr dazu über, Krankenhausrechnungen zu überprüfen und zu diesem Zweck Patientenunterlagen von Krankenhäusern anzufordern. Ein solches Prüfverfahren ist im SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung) - im Gegensatz zum SGB V - nicht vorgesehen. Wenn aber schon bei einem gesetzlich geregelten Prüfverfahren durch den MDK oft nicht klar ist, in welchem Umfang Patientenunterlagen offenbart werden dürfen, besteht diese Unsicherheit dann nicht erst recht gegenüber den Berufsgenossenschaften? Die Autorin erläutert, welche Verpflichtungen Krankenhäuser in diesem Bereich treffen und gibt Handlungempfehlungen.
100. Jahrgang 2008
Heft 12
Seitenbereich 1338 - 1342, Dateigröße 0,5 MB

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