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Quo vadis, 1. Senat des BSG?

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Produktbeschreibung
Die Rechtsprechung des 1. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) im Leistungserbringerrecht und hier insbesondere im Krankenhausbereich bietet Anlass zu großer Sorge. Zumindest seit Mitte 2014 trifft das Gericht zunehmend Entscheidungen, die sich immer weiter von den legislatorischen Vorgaben des SGB V entfernen und im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Gesetzes nicht mehr nachvollziehbar sind. Diese Rechtsprechung bevorteilt eindeutig die Krankenkassen. Nicht nur von Krankenhäusern, auch aus der Wissenschaft und von Seiten der Rechtsanwaltschaft wird deshalb zunehmend Kritik laut. Und diese Kritik ist gerechtfertigt. Anhand von neun konkreten Beispielen werden in diesem Beitrag Rechtsfehler und grundgesetzlich nicht akzeptable Kompetenzüberschreitungen des 1. Senats des BSG verdeutlicht. Der Autor, ehem. Vorsitzender Richter am 3. Senat des BSG, ermutigt Rechtsanwender und Instanzgerichte dazu, sich weiterhin kritisch mit der BSG-Rechtsprechung auseinanderzusetzen und eigene Entscheidungswege zu gehen.
109. Jahrgang 2017
Heft 11
Seitenbereich 978 - 988

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