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Öffentlichkeitsbeteiligung im Naturschutzrecht

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Produktbeschreibung
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Naturschutzrecht folgt den allgemeinen Regeln für die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten, sieht aber zusätzlich einen frühzeitigen Austausch mit Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit vor. Vom Umweltbundesamt im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz anerkannten Naturschutzvereinigungen stehen spezielle Mitwirkungsrechte auf Bundesebene und von den Ländern anerkannten Naturschutzvereinigungen Mitwirkungsrechte auf Landesebene zu. Anerkannte Naturschutzvereinigungen sind danach u. a. bei der Vorbereitung von Verordnungen und anderen untergesetzlichen Regelungen und vor der Erteilung von Befreiungen von Geboten und Verboten in Schutzgebietsregelungen bestimmter Schutzgebietskategorien zu beteiligen. Einige Länder haben darüber hinaus erheblich weiter gehende Mitwirkungsrechte für anerkannte Naturschutzvereinigungen in ihren Landesnaturschutzgesetzen verankert.
89. Jahrgang 2014
Heft 6
Seitenbereich 240 - 242

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