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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Grundsätzlich unterliegt Grundbesitz der Grundsteuer. Der Grundbesitz, der für die Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, ist indes von der Grundsteuer befreit. Maßgeblich für die Grundsteuerpflicht oder Grundsteuerbefreiung ist damit die konkrete Nutzung des Grundbesitzes. In den meisten Fällen unterhalten Krankenhausträger aber neben dem reinen grundsteuerbefreiten Krankenhausbetrieb auch weitere Tätigkeiten, wie zum Beispiel für den Betrieb einer Cafeteria, einer Kantine oder eines Kiosks, für die entgeltliche Vermietung von Parkplätzen, Praxis- oder Geschäftsräumen. Diese Abgrenzung wurde in den letzten Jahren seitens der Finanzverwaltung gegenüber Krankenhäusern stark thematisiert. Aufgrund von geänderten gesetzlichen Regelungen zur Berechnung der Grundsteuer ergibt sich erneut Handlungsbedarf für die meisten Krankenhäuser.
113. Jahrgang 2021
Heft 4
Seitenbereich 340 - 343, Dateigröße 0,7 MB

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