Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Das Bundessozialgericht (BSG), hat mit einem Urteil vom 19. November 2019 (Az.: B 1 KR 33/18 R) zur sozialgerichtlichen Verwertbarkeit von Ergänzungen der Behandlungsdokumentation entschieden. Demnach besteht für Unterlagen, die ein Krankenhaus im Rahmen vorprozessualer Korrespondenz über einen Vergütungsanspruch vorlegt, kein Verwertungsverbot. Eine solche Dokumentation des Krankenhauses darf demnach in einem sozialgerichtlichen Verfahren in die Feststellung des Sachverhalts im Wege der Amtsermittlung einfließen.