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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
Die praktische Bedeutung eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) für den Bereich der Krankenhäuser ist groß: Gerade im Bereich der Krankenhaushaftung können oft noch Jahre, sogar Jahrzehnte später von Patientenseite Ansprüche geltend gemacht werden. Dies ist sogar häufig im Bereich von Geburtsschäden der Fall, die hohe Schadensvolumina aufweisen. Nach dem Ablauf einiger Jahre kann die Aufarbeitung eines derartigen Behandlungsgeschehens durch den Klinikträger oft erschwert sein, da mitunter Ärzte, Hebammen und Pflegepersonal aufgrund Eintritts in das Rentenalter oder Wechsel des Arbeitsplatzes nicht mehr im Krankenhaus tätig sind und als Zeugen nicht mehr greifbar sind. Das Urteil gibt Anlass, die Voraussetzungen einer Verjährung im Arzthaftungsprozess genauer in den Blick zu nehmen.
112. Jahrgang 2020
Heft 11
Seitenbereich 1010 - 1011, Dateigröße 0,7 MB

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