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MVZ als Eigenbetrieb von Krankenhäusern

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Produktbeschreibung
Obwohl die Gesundheitspolitik die sektorenübergreifende Versorgung seit Jahren fördert und die durch das GKV-WSG geschaffenen, aktuellen gesetzlichen Regelungen den Übergang zwischen ambulantem und stationärem Bereich erleichtert haben, hat das Sozialgericht Marburg Ende 2007 einem Landkreis die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) untersagt. Zur Begründung führte es aus, dass sich ein MVZ durch eine Eigenständigkeit auszeichnen müsse, die nicht nur räumlicher und personeller Natur sei, sondern auch in der Rechtsform Ausdruck finden müsse. Die Autoren erläutern die grundsätzliche Problematik der Rechtsformwahl und gehen anhand des von dem Sozialgericht Marburg entschiedenen Falles der Frage nach, ob es gesetzliche oder untergesetzliche Einschränkungen bezüglich der Organisationsform eines MVZ, insbesondere für die Form des Eigenbetriebes öffentlicher Krankenhäuser gibt.
100. Jahrgang 2008
Heft 11
Seitenbereich 1177 - 1183, Dateigröße 0,5 MB

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