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Integriertes Risikomanagement verbessert die Fehlerkultur im Universitätsklinikum Aachen

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Produktbeschreibung
Die Anforderungen des Gesetzes über die Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Verbindung mit dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und die Anforderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) bilden den regulatorischen Rahmen des Risikomanagements im Krankenhaus. Die Ausrichtung an den gesetzlichen Anforderungen allein gewährleistet jedoch noch nicht, dass die Krankenhausleitung in die Lage versetzt wird, alle mit den Unternehmenszielen verbundenen wesentlichen Risiken zu erkennen, einzuschätzen sowie geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Vielmehr ist es erforderlich, alle Mitarbeiter einzubinden und eine Unternehmenskultur zu etablieren, die von der Bereitschaft geprägt ist, aus Fehlern zu lernen, und die die Ziele des Unternehmens in den Vordergrund stellt. Den Führungskräften des Krankenhauses kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu. Die Autoren beschreiben den Prozess zum Aufbau eines solchen integrierten Risikomanagementsystems im Universitätsklinikum Aachen (UKA).
102. Jahrgang 2010
Heft 9
Seitenbereich 839 - 842

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