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Hat der Beamte ein subjektives Recht auf Dienstzeitverlängerung?

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Produktbeschreibung
Während die einen den Ruhestand herbeisehnen, sich um Altersteilzeit, Vorruhestand und dergleichen bemühen und gegen die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre auf die Barrikaden gehen, wollen andere sogar über die Regelaltersgrenze hinaus ihren Dienst versehen. Mit Blick darauf, dass die Zahl derjenigen, die früher "abtreten" wollen, in der Praxis überwiegt, wird in der Debatte um den Pensionierungszeitpunkt oft nicht ausreichend auf die Frage Bedacht genommen, ob der Beamte, der eine individuelle Verlängerung seiner Dienstzeit über den Regelpensionseintritt hinaus begehrt, hierauf einen Anspruch im Sinne eines klagbaren subjektiven öffentlichen Rechts hat. Dieser Frage wird hier anhand des in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Rechts aufgrund aktueller dortiger Rechtsprechung nachzugehen sein.
57. Jahrgang 2009
Heft 9
Seitenbereich 301 - 305

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