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Fischereimanagementmaßnahmen in den Meeresschutzgebieten der deutschen AWZ

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Produktbeschreibung
Deutschland hat 31% der Fläche seiner ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) als Meeresschutzgebiete ausgewiesen. Die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtline (FFH-RL) erforderlichen Managementpläne (Bewirtschaftungspläne) für diese sechs Schutzgebiete fehlen bislang. Ein besonderer Konflikt mit den Schutzzielen der Gebiete besteht in der Fischerei. Der Einsatz von Kiemen- und Verwickelnetzen gefährdet insbesondere den Schweinswal (Phocoena phocoena) und tauchende Seevögel, der Einsatz von Grundschleppnetzen die Lebensräume überspülte Sandbänke und Riffe. Für die drei Naturschutzgebiete im deutschen Teil der AWZ der Nordsee wurden Empfehlungen für Fischereimanagementmaßnahmen veröffentlicht, die mit den Mitgliedstaaten, die im Sinne des Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 (Fischerei-Grundverordnung) betroffen sind, teilabgestimmt sind. Diese Empfehlungen weisen aus naturschutzfachlicher Sicht Schwächen auf. Für die deutschen Ostseeschutzgebiete liegt bisher nur ein abgestimmter Vorschlag zum Management der Grundschleppnetzfischerei vor. Die Erstellung von Managementplänen für die ausgewiesenen Schutzgebiete ist Teil der europarechtlichen Verpflichtung aus der FFH-RL und der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) und muss deren Schutzgebietszielen gerecht werden.
94. Jahrgang 2019
Heft 5
Seitenbereich 188 - 195

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