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Entscheidung über die Donau: Europäische Flusslandschaft oder gestauter Strom?

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Produktbeschreibung
Im umstrittenen Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen hat die Regierung von Niederbayern im März 2006 (Regierung von Niederbayern 2006) nur die Variante C/C2.80 (eine Staustufe) positiv landesplanerisch beurteilt. Die FFH-Verträglichkeit wurde nicht untersucht, obwohl der Ausbau zweifellos ein erheblicher Eingriff in ein bundes- und europaweit naturschutzfachlich höchst wertvolles Natura-2000-Gebiet ist. Aus bereits errichteten Staustufen ist die unzureichende Wirkung der auch hier vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen dokumentiert. Die landesplanerische Beurteilung ist somit in zentralen Naturschutz-Auflagen nicht umsetzbar. Auch ein Kohärenzausgleich ist nicht möglich, mit der Variante A (optimiert) liegt eine zumutbare Alternative vor. Ein Ausbau mit Staustufen kann daher nach FFH-Recht nicht zulässig sein. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens muss als politische Entscheidung der bayerischen Staatsregierung gesehen werden. Der Bund ist gefordert, seinen Beschluss für Variante A umzusetzen. Die EU ist gefordert, dem ­europäischen Naturschutzrecht einen höheren Stellenwert als den Ausbauwünschen der EU-Verkehrspolitik einzuräumen.
85. Jahrgang 2010
Heft 5
Seitenbereich 193 - 198

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