Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Der Gesetzgeber definiert das Beamtenverhältnis als Dienst- und Treueverhältnis (§ 3 Abs. 1 BeamtStG, § 4 BBG). Ihrem Beruf haben sich die Beamten mit vollem persönlichen Einsatz zu widmen (§ 34 S. 1 BeamtStG, § 61 Abs. 1 BBG). Welche Pflichten die einzelne Beamtin oder den einzelnen Beamten im Zusammenhang mit der Diensterfüllung treffen, stellt der folgende Beitrag dar.