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Die Berücksichtigung des Feldhamsters (Cricetus cricetus) im Rahmen von Eingriffsvorhaben

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Produktbeschreibung
Eingriffsvorhaben im Areal des Feldhamsters (Cricetus cricetus) können die ohnehin deutschlandweit rückläufigen Bestände dieser Tierart beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, planerisch einheitliche Standards zur artenschutzrechtlichen Berücksichtigung des Feldhamsters festzulegen. Der notwendige Untersuchungsumfang richtet sich nach der Art des Eingriffs und den jeweils erforderlichen Planungsphasen (UVS, LBP, saP, Bauvorbereitung). Ist ein Feldhamsterlebensraum von einem Eingriffsvorhaben betroffen, steht an erster Stelle die Alternativenprüfung. Erst wenn eine Alternative nicht möglich ist, schließen sich Eingriffsminimierung und Planung von Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen an. Das letzte Mittel ist die Umsiedlung. Sie dient der Vermeidung des Tatbestands nach BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötungsverbot) und stellt keine Kompensation des Eingriffs dar. Jede Zerstörung eines Feldhamsterlebensraums muss durch die Einrichtung von Hamster-Kompensationsflächen ausgeglichen werden. Der Erfolg von Ausgleichs- oder CEF-Maßnahmen ist durch ein geeignetes Monitoring zu untersuchen und sicherzustellen.
89. Jahrgang 2014
Heft 8
Seitenbereich 350 - 355

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